Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen für Zoom Professional Services („PS-Bedingungen“) ergänzen die Bedingungen in der Dienstleistungsvereinbarung. Großgeschriebene Begriffe, die in Abschnitt 10 dieser PS-Bedingungen oder im Hauptteil dieser PS-Bedingungen verwendet, aber nicht definiert werden, haben die Bedeutung, die ihnen in der Dienstleistungsvereinbarung oder in der von den Parteien unterzeichneten Leistungsbeschreibung („Leistungsbeschreibung“) zugeschrieben wird. Wenn es einen Konflikt oder eine Unstimmigkeit zwischen diesen PS-Bedingungen und den in der Dienstleistungsvereinbarung oder einer Leistungsbeschreibung enthaltenen Bedingungen gibt, gilt die folgende Rangfolge, um den Konflikt oder die Widersprüchlichkeit nur für die Zwecke der Professional Services zu lösen: (1) die Leistungsbeschreibung, (2) diese PS-Bedingungen und (3) die Dienstleistungsvereinbarung. Zoom kann Änderungen, Löschungen und Ergänzungen an diesen PS-Bedingungen in Übereinstimmung mit Abschnitt 9 unten vornehmen.
- ÜBERSICHT ÜBER PROFESSIONAL SERVICES
Zoom kann entweder direkt oder über sein verbundenes Unternehmen, einen Subunternehmer oder beides die Implementierung, Bewertung, Konzeption, Installation, Beratung, Konfiguration, das Projektmanagement und alle anderen Professional Services („Professional Services“) erbringen, die in einer Leistungsbeschreibung dargelegt sind. Die Vertragsparteien vereinbaren, wirtschaftlich angemessene Anstrengungen zu unternehmen, um sicherzustellen, dass die in einer Leistungsbeschreibung enthaltenen Professional Services innerhalb von drei (3) Monaten nach dem Datum des Inkrafttretens der Leistungsbeschreibung beginnen, sofern in der Leistungsbeschreibung nicht anders angegeben. Alle Professional Services werden während der Standardgeschäftszeiten aus der Ferne erbracht, sofern in der Leistungsbeschreibung nichts anderes angegeben ist. Die Erbringung von Professional Services außerhalb der Standardgeschäftszeiten liegt im alleinigen Ermessen von Zoom und unterliegt zusätzlichen Gebühren für Professional Services. - VOR-ORT-BESUCHE BEIM KUNDEN
- Wenn die Vertragsparteien vereinbaren, dass die Professional Services an einem Kundenstandort (jeweils ein „Standort“) erbracht werden sollen, wird jeder Standort in der entsprechenden Leistungsbeschreibung separat ausgewiesen. Jeder Besuch eines separaten Kundenstandorts gilt als separater „Vor-Ort-Besuch“. Der Kunde hat in Bezug auf alle Vor-Ort-Besuche die folgenden Verpflichtungen:
- Der Kunde ist verpflichtet, an jedem Standort sichere Arbeitsbedingungen aufrechtzuerhalten und zu gewährleisten und den technischen Projektleiter unverzüglich vor jedem Besuch über alle bekannten gefährlichen Bedingungen an einem Standort zu informieren.
- Der Kunde muss sicherstellen, dass die gesamte Hardware und Netzwerkumgebung am Standort die Anforderungen erfüllt oder übertrifft, die in der Leistungsbeschreibung und in den von Zoom bereitgestellten Dokumentationen festgelegt sind. Und
- Der Kunde ist verpflichtet, unverzüglich alle angemessenen Informationen sowie die erforderliche Zusammenarbeit und Unterstützung im Zusammenhang mit der Erbringung der Professional Services bereitzustellen. Dazu zählt etwa die Bereitstellung des Zugriffs auf die Systeme und Netzwerke des Kunden und die damit verbundenen System- und Netzwerkadministratoren, wie in der Leistungsbeschreibung aufgeführt und für die Bereitstellung der Professional Services erforderlich. Versäumt der Kunde, die angeforderte Zusammenarbeit zu leisten, darunter die Gewährleistung des Zugangs zu Personal, Informationen, Systemen, Software oder Hardware des Kunden, kann dies dazu führen, dass ein Änderungsauftrag erforderlich ist, und es können zusätzliche Gebühren für Professional Services und verlängerte Fristen anfallen.
- Wenn der Kunde das Datum oder den Ort eines Vor-Ort-Besuchs zu irgendeinem Zeitpunkt während der zehn (10) Werktage unmittelbar vor dem Datum, an dem der Vor-Ort-Besuch stattfinden soll, ändert (eine „späte Änderung des Vor-Ort-Besuchs“), erkennt der Kunde an, dass Zoom Kosten und Verluste entstehen, darunter Kosten für die Verschiebung des Vor-Ort-Besuchs und den Verlust von Möglichkeiten für andere Geschäftsaktivitäten während des Zeitraums, in dem der Vor-Ort-Besuch hätte stattfinden sollen. Dementsprechend erklärt sich der Kunde damit einverstanden, für jede späte Änderung des Vor-Ort-Besuchs Zoom als pauschalierten Schadenersatz einen Betrag in Höhe von acht (8) Stunden der jeweils aktuellen T&M-Tarife von Zoom zahlt. Die Parteien erkennen an und vereinbaren, dass es sich bei diesem Betrag um eine faire und angemessene Schätzung des tatsächlichen Schadens handelt, der Zoom infolge einer einzelnen späten Änderung eines Vort-Ort-Besuchs entstehen wird, und dass der tatsächliche Schaden schwer zu berechnen und zu ermitteln wäre. Der Kunde ist auch für die Begleichung sämtlicher Kosten für den Vor-Ort-Besuch verantwortlich, die Zoom bereits im Zusammenhang mit der späten Änderung des Vor-Ort-Besuchs entstanden sind.
- Wenn die Vertragsparteien vereinbaren, dass die Professional Services an einem Kundenstandort (jeweils ein „Standort“) erbracht werden sollen, wird jeder Standort in der entsprechenden Leistungsbeschreibung separat ausgewiesen. Jeder Besuch eines separaten Kundenstandorts gilt als separater „Vor-Ort-Besuch“. Der Kunde hat in Bezug auf alle Vor-Ort-Besuche die folgenden Verpflichtungen:
- ÄNDERUNGEN AN LEISTUNGSBESCHREIBUNGEN
Leistungsbeschreibungen können nur über einen Änderungsauftrag geändert werden, der Teil der entsprechenden Leistungsbeschreibung wird. In jedem Änderungsauftrag werden die Änderungen und die Auswirkungen dieser Änderungen auf die Leistungsbeschreibung beschrieben, darunter die Gebühren für Professional Services und der Zeitplan, der von Zoom nach eigenem Ermessen festgelegt wird. Zoom ist nicht verpflichtet, mit der Arbeit im Zusammenhang mit einem Änderungsauftrag zu beginnen, bis der Änderungsauftrag vereinbart und von beiden Vertragsparteien unterzeichnet wurde. Zoom ist nicht verpflichtet, Professional Services außerhalb des Geltungsbereichs einer Leistungsbeschreibung zu erbringen. Es folgt eine nicht erschöpfende Liste von Änderungen, die einem Änderungsauftrag unterliegen und für die zusätzliche Gebühren für Professional Services anfallen:- Neue Anforderungen, die nicht im aktuellen Umfang enthalten sind
- Änderungen an der ursprünglichen Konzeption oder an den Entdeckungsmaterialien
- Änderungen (einschließlich Entfernungen oder Ergänzungen) an der aktuellen Leistungsbeschreibung
- Jegliche Entfernung, Hinzufügung, Modifikation oder Änderung des aktuellen Umfangs, wie im Konzept festgelegt
- Verzögerungen, die aufgrund defekter oder nicht funktionsfähiger neuer oder bestehender Geräte oder Systeme entstehen
- Verzögerungen bei der Bereitschaft des Standorts wegen Netzwerkproblemen, Bauarbeiten, Entfernung oder Umzug von Möbeln
- Umwidmungen von Räumen, die sich auf den Einsatzbereich auswirken (auf der Grundlage einer Umgebungsbewertung) und
- Verzögerungen, die vom Kunden verursacht werden, darunter Verzögerungen beim Ausfüllen und Zurücksenden der Kundendokumentation, die während der Bewertungs- und Entwurfsphase benötigt wird, oder beim Abschluss der Bedarfsanalyse
- GEBÜHREN FÜR PROFESSIONAL SERVICES; KOSTEN FÜR VOR-ORT-BESUCHE; FAKTURIERUNG
- In der Leistungsbeschreibung werden die Gebühren und Auslagen aufgeführt, die der Kunde an Zoom zu zahlen hat (die „Gebühren für Professional Services“). Die Gebühren für Professional Services werden von Zoom nach der E-Mail-Benachrichtigung von Zoom an den Kunden in Rechnung gestellt und entweder: (i) gemäß den jeweiligen Abrechnungsbedingungen in der Leistungsbeschreibung, (ii) nach Abschluss der Professional Services, soweit bestimmte Rechnungsbedingungen nicht in der Leistungsbeschreibung aufgeführt sind, oder (iii) drei (3) Monate nach dem Datum des Inkrafttretens der Leistungsbeschreibung, wenn die in der Leistungsbeschreibung enthaltenen Professional Services aufgrund einer Verzögerung oder der Unfähigkeit seitens des Kunden, Zoom zu erlauben, um mit der Bereitstellung der Professional Services zu beginnen, noch nicht begonnen haben. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, Zoom zusätzlich zu den Gebühren für Professional Services alle festen Reise-, Verpflegungs- und Unterbringungskosten zu erstatten, die im Zusammenhang mit einem Vor-Ort-Besuch anfallen („Kosten für Vor-Ort-Besuche“). Die Kosten für Vor-Ort-Besuche werden nach Abschluss der Professional Services pro Reise/pro Ressource in Rechnung gestellt. Zoom stellt nach schriftlicher Anfrage des Kunden angemessene Nachweise zu den Kosten für Vor-Ort-Besuche zur Verfügung.
- Der Kunde ist für alle Steuern und Gebühren verantwortlich, die sich aus einer Leistungsbeschreibung ergeben, und zahlt alle diese Steuern und Gebühren zusätzlich zu den Gebühren für Professional Services und den Kosten für Vor-Ort-Besuche in Übereinstimmung mit der Dienstleistungsvereinbarung, sofern in der Leistungsbeschreibung nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben ist. Der Kunde ist verpflichtet, alle Beträge innerhalb von dreißig (30) Tagen ab Rechnungsdatum zu zahlen, es sei denn, in der Dienstleistungsvereinbarung ist ein anderer Zahlungszeitraum angegeben. Alle Zahlungsverpflichtungen sind nicht erstattungsfähig und nicht stornierbar, es sei denn, dies ist ausdrücklich in diesen Bedingungen für PS vorgesehen.
- Ungenutzte Konzeptionen aus dem Konzeptpaket, falls zutreffend, werden nicht rabattiert oder erstattet. Professional Services, die im Rahmen einer Leistungsbeschreibung erworben wurden, dürfen nur für die in der Leistungsbeschreibung angegebene Arbeit zugewiesen werden und können nicht auf andere Professional Services im Rahmen einer anderen Leistungsbeschreibung oder für andere Zoom Dienste oder Arbeitsarten übertragen werden.
- LAUFZEIT, BEENDIGUNG
- Diese Bedingungen für PS bleiben so lange in Kraft, wie eine Leistungsbeschreibung zwischen dem Kunden und Zoom in Kraft ist, es sei denn, sie werden gemäß diesem Abschnitt 5 gekündigt. Eine Vertragspartei kann eine Leistungsbeschreibung aus wichtigem Grund schriftlich kündigen, wenn die andere Vertragspartei wesentlich gegen diese Bedingungen für PS oder eine Leistungsbeschreibung verstoßen und diesen Verstoß nicht innerhalb von dreißig (30) Tagen nach schriftlicher Mitteilung über einen solchen Verstoß behoben hat. Die Kündigung einer Leistungsbeschreibung führt nicht zur Beendigung einer anderen Leistungsbeschreibung und wirkt sich nicht anderweitig auf diese aus.
- Wenn Zoom eine Leistungsbeschreibung gemäß diesem Abschnitt 5 kündigt, ist der Kunde verpflichtet, Zoom unverzüglich den vollen Betrag der in den gekündigten Leistungsbeschreibungen festgelegten Gebühren für Professional Services und alle anfallenden Kosten für Vor-Ort-Besuche und, falls zutreffend, alle bis zum Datum des Inkrafttretens der Kündigung angefallenen Kosten und Wartungskosten zu zahlen. Wenn der Kunde eine Leistungsbeschreibung in Übereinstimmung mit diesem Abschnitt 5 kündigt, ist der Kunde verpflichtet, Zoom unverzüglich die Gebühren für Professional Services, die Kosten für Vor-Ort-Besuche und, falls zutreffend, alle bis zum Datum des Inkrafttretens der Kündigung angefallenen T&M zu zahlen. Nach Erhalt oder Mitteilung der Kündigung gemäß diesem Abschnitt 5 wird Zoom von jeglicher Verpflichtung entbunden und befreit, weiterhin Professional Services im Rahmen der gekündigten Leistungsbeschreibung(en) zu erbringen.
- GARANTIE, HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG
- Zoom garantiert, dass die Professional Services fachmännisch und professionell von entsprechend qualifizierten Personen und in Übereinstimmung mit den in der geltenden Leistungsbeschreibung festgelegten Anforderungen (die „Garantie für PS“) erbracht werden. Wenn die Professional Services ohne kundenseitige(s) Verschulden oder Verzögerung oder ohne Verstoß des Kunden gegen diese PS-Bedingungen oder die Leistungsbeschreibung nicht mit der vorstehenden Garantie für PS übereinstimmen und der Kunde Zoom innerhalb von dreißig (30) Tagen nach der Bereitstellung der Professional Services durch Zoom schriftlich benachrichtigt, kann der Kunde von Zoom verlangen, dass die nicht konformen Teile der Professional Services erneut ausgeführt werden. Das vorstehende Rechtsmittel ist das einzige und ausschließliche Rechtsmittel des Kunden bei einem Verstoß gegen diese Garantie für PS.
- Der Kunde erkennt an und stimmt zu, dass mit Ausnahme der in diesem Abschnitt 6 gewährten eingeschränkten Garantie für PS die Professional Services ansonsten „wie besehen“ bereitgestellt werden und dass Zoom, seine verbundenen Unternehmen, Partner, Subunternehmer, Lizenzgeber, Lieferanten, Wiederverkäufer und Vertreter alle ausdrücklichen oder stillschweigenden Garantien jeglicher Art ausdrücklich ablehnen, darunter jegliche Gewährleistung der Marktgängigkeit, Eignung für einen bestimmten Zweck oder Nichtverletzung von Rechten. Zoom, seine verbundenen Unternehmen, Partner, Subunternehmer, Lizenzgeber, Lieferanten, Wiederverkäufer und Vertreter geben keine Garantie oder Zusicherung in Bezug auf die Ergebnisse, die durch die Nutzung der Professional Services erzielt werden können, in Bezug auf die Richtigkeit oder Zuverlässigkeit von Informationen, die von den Professional Services zur Verfügung gestellt werden, oder dass die Professional Services den Anforderungen der Benutzer entsprechen oder ununterbrochen, zeitnah, sicher oder fehlerfrei sind. Die Nutzung der Professional Services, darunter die Nutzung von Materialien oder Daten, die heruntergeladen oder anderweitig durch die Nutzung der Professional Services erhalten wurden, erfolgt auf alleiniges Risiko des Kunden. Zoom übernimmt keine Gewähr und verspricht keine konkreten Ergebnisse aus der Erbringung der Professional Services.
- UNGEACHTET GEGENTEILIGER BESTIMMUNGEN IN EINER LEISTUNGSBESCHREIBUNG ODER DER DIENSTLEISTUNGSVEREINBARUNG HAFTEN ZOOM, SEINE VERBUNDENEN UNTERNEHMEN, PARTNER, SUBUNTERNEHMER, LIZENZGEBER, LIEFERANTEN, WIEDERVERKÄUFER, VERTRETER ODER IHRE JEWEILIGEN LEITENDEN ANGESTELLTEN, DIREKTOREN UND MITARBEITER UNTER KEINEN UMSTÄNDEN UND UNTER KEINER RECHTSTHEORIE (SEI ES AUS VERTRAG, UNERLAUBTER HANDLUNG, FAHRLÄSSIGKEIT ODER ANDERWEITIG) FÜR INDIREKTE, FOLGENDE, EXEMPLARISCHE, ZUFÄLLIGE, SPEZIELLE ODER STRAFBARE SCHÄDEN ODER SCHÄDEN AUS ENTGANGENEN EINNAHMEN ODER GEWINNEN, NUTZUNGSAUSFALL, DATENVERLUST, GESCHÄFTSUNTERBRECHUNG ODER DIE KOSTEN FÜR ERSATZPRODUKTE ODER PROFESSIONAL SERVICES IN VERBINDUNG MIT DIESEN PS-BEDINGUNGEN, DER LEISTUNGSBESCHREIBUNG ODER DEN PROFESSIONAL SERVICES, UNABHÄNGIG DAVON, OB ZOOM AUF DIE MÖGLICHKEIT SOLCHER SCHÄDEN HINGEWIESEN WURDE ODER DIESE HÄTTE VORHERSEHEN KÖNNEN.
- UNGEACHTET GEGENTEILIGER BESTIMMUNGEN IN EINER LEISTUNGSBESCHREIBUNG ODER DER DIENSTLEISTUNGSVEREINBARUNG ÜBERSTEIGT DIE GESAMTHAFTUNG VON ZOOM FÜR SCHÄDEN, DIE SICH AUS ODER IM ZUSAMMENHANG MIT EINER LEISTUNGSVEREINBARUNG, DIESEN PS-BEDINGUNGEN UND DEN PROFESSIONAL SERVICES ERGEBEN, IN KEINEM FALL DEN BETRAG, DER DEN GESAMTEN GEBÜHREN FÜR PROFESSIONAL SERVICES ENTSPRICHT, DIE IN DEN VORANGEGANGENEN ZWÖLF (12) MONATEN VOR DEM VORFALL, DER DEN ANSPRUCH BEGRÜNDET, AN ZOOM IM RAHMEN DER ANWENDBAREN LEISTUNGSBESCHREIBUNG GEZAHLT WURDEN. DIESE BESCHRÄNKUNG GILT FÜR ALLE KLAGEGRÜNDE, DARUNTER VERTRAGSBRUCH, FALSCHE DARSTELLUNGEN, FAHRLÄSSIGKEIT, VERSCHULDENSUNABHÄNGIGE HAFTUNG UND ANDERE UNERLAUBTE HANDLUNGEN. DIESE EINSCHRÄNKUNGEN GELTEN AUCH DANN, WENN DER WESENTLICHE ZWECK EINES RECHTSMITTELS VERFEHLT WIRD.
- ALLE ANSPRÜCHE DES KUNDEN, DIE SICH AUS ODER IM ZUSAMMENHANG MIT EINER LEISTUNGSBESCHREIBUNG, DIESEN PS-BEDINGUNGEN ODER DEN PROFESSIONAL SERVICES ERGEBEN, MÜSSEN VOM KUNDEN INNERHALB VON ACHTZEHN (18) MONATEN NACH DEN EREIGNISSEN, DIE DEN ANSPRUCH BEGRÜNDEN, GELTEND GEMACHT WERDEN.
- GEISTIGES EIGENTUM
In dem Umfang, in dem dem Kunden im Rahmen der Erbringung der Professional Services gemäß einer Leistungsbeschreibung Liefergegenstände zur Verfügung gestellt werden, gewährt Zoom dem Kunden hiermit für den alleinigen Zweck der internen Nutzung dieser Liefergegenstände durch den Kunden eine beschränkte, gebührenfreie, nicht ausschließliche, nicht übertragbare, widerrufliche und nicht unterlizenzierbare Lizenz zur internen Nutzung, Verbreitung, Anzeige und Anfertigung einer angemessenen Anzahl von Kopien dieser Liefergegenstände in dem Umfang, der für den Kunden vernünftigerweise erforderlich ist, um die Vorteile der Professional Services im Rahmen der geltenden Leistungsbeschreibung zu nutzen, und nur für den Zeitraum, in dem der Kunde Dienstleistungen von Zoom erhält, und unter der Voraussetzung, dass der Kunde alle seine Zahlungsverpflichtungen erfüllt. Durch nichts in diesen PS-Bedingungen oder einer Leistungsbeschreibung werden die Eigentumsrechte von Zoom, seinen verbundenen Unternehmen oder ihren jeweiligen Partnern, Subunternehmern, Lizenzgebern, Lieferanten, Wiederverkäufern oder Vertretern übertragen oder zugewiesen. Alle Rechte, die hier nicht ausdrücklich gewährt werden, sind Zoom, seinen verbundenen Unternehmen und ihren jeweiligen Partnern, Subunternehmern, Lizenzgebern, Lieferanten, Wiederverkäufern und Vertretern vorbehalten und verbleiben bei ihnen. Weder die Professional Services noch die Liefergegenstände oder eine Komponente davon sind „Auftragsarbeiten“ oder sollten als solche betrachtet werden, entsprechend der Definition dieses Begriffs in 17 U.S.C. § 101. - ABWERBEVERBOT
Der Kunde darf während der Laufzeit der geltenden Leistungsbeschreibung und für einen Zeitraum von einem (1) Jahr ab dem Datum, an dem das Zoom Personal dem Kunden zuletzt Professional Services erbracht hat, Zoom Mitarbeiter weder einstellen noch für eine Beschäftigung werben. - ÄNDERUNGEN
Zoom darf diese PS-Bedingungen jederzeit ändern, löschen oder ergänzen. Zoom gibt das Datum des Inkrafttretens der Änderungen, Löschungen und Ergänzungen oben in den PS-Bedingungen an. Wenn der Kunde die Professional Services nach dem Inkrafttreten einer Änderung, Löschung oder Ergänzung weiterhin nutzt, stimmt er den geänderten Bedingungen zu. Für Kunden, die den Nutzungsbedingungen unterliegen, kann Zoom gemäß Abschnitt 15 der Nutzungsbedingungen Änderungen, Löschungen und Ergänzungen an diesen PS-Bedingungen vornehmen. Sowohl für TOS- als auch für MSA-Kunden wird jede Änderung, Löschung und Ergänzung der PS-Bedingungen hier veröffentlicht. Der Kunde sollte regelmäßig prüfen, ob es eine neue Version gibt, und die aktuellste Version in seinem System speichern. - DEFINITIONEN
Die folgenden Definitionen gelten für diese PS-Bedingungen:
„Änderungsauftrag“ bezeichnet eine schriftliche Vereinbarung zwischen Zoom und dem Kunden, die von beiden Vertragsparteien unterzeichnet wird und Änderungen oder Modifikationen einer bestehenden Leistungsbeschreibung dokumentiert.
„Kunde“ bezeichnet die Vertragspartei, die die Professional Services im Rahmen einer Leistungsbeschreibung erwirbt und in den Nutzungsbedingungen von Zoom als „Sie“ oder „Ihr/e“ oder in einem Rahmenabonnementvertrag als „Kunde“ oder mit einem oder mehreren ähnlichen Namen bezeichnet wird, die in der Dienstleistungsvereinbarung aufgeführt sind (jeweils wie zutreffend).
„Liefergegenstände“ bezeichnet Berichte, Diagramme, Projektpläne, Konzeptdokumente und andere Dokumentationen und Materialien, soweit dies auf die Professional Services im Rahmen einer Leistungsbeschreibung zutrifft.
„Eigentumsrechte“ bezeichnet alle Urheberrechte, Patente, Geschäftsgeheimnisse, Know-how, Marken, Dienstleistungsmarken, Handelsnamen, Veröffentlichungsrechte oder andere geistige Eigentumsrechte oder Eigentumsrechte.
„Dienstleistungsvereinbarung“ bezeichnet die Zoom Servicebedingungen hier („TOS“) oder einen Rahmenabonnementvertrag (oder eine gleichwertige Dienstleistungsvereinbarung) („MSA“) für den Fall, dass der Kunde und Zoom eine separate, gegenseitig unterzeichnete schriftliche Dienstleistungsvereinbarung abgeschlossen haben.
„Standard-Geschäftszeiten“ bezeichnet Montag bis Freitag von 8:00 bis 17:00 Uhr in einer vom Kunden festgelegten Zeitzone, ausgenommen von Zoom eingehaltene Feiertage.
„T&M“ bezeichnet die Zeit und das Material von Zoom im Zusammenhang mit der Erbringung von Professional Services, die stundenweise auf der Grundlage des jeweils aktuellen Stundensatzes von Zoom für Professional Services bezahlt werden. Die T&M-Gebühren sind in der Definition von Gebühren für Professional Services enthalten.
„Zoom Personal“ bezeichnet Zoom Mitarbeiter, Auftragnehmer und andere Fachleute und Einzelpersonen, die von oder im Namen von Zoom beauftragt wurden und die Professional Services erbringen.