Beschreibung der Zoom-Dienste

Diese Beschreibung der Zoom-Dienste beschreibt die Dienste, die über ein Bestellformular oder einen Vertriebspartner-Kundenvertrag bestellt oder von Zoom bereitgestellt werden können, und führt ferner dienst- und funktionsspezifische Bedingungen auf, die für die Erbringung durch Zoom oder die Nutzung der Dienstleistungen durch den Kunden gelten können. Groß geschriebene Begriffe, die hier nicht definiert sind, haben die Bedeutungen, die ihnen in den Servicebedingungen („Servicebedingungen“), im Rahmen-Abonnementvertrag („RAV“), in den Zoom-Servicebedingungen für Vertriebspartner-Kunden oder in anderen Dienstleistungsvereinbarungen für die Bereitstellung der Dienste zugewiesen werden (soweit zutreffend).

Verweise auf den „Kunden“ in dieser Beschreibung sind ein Verweis auf „Sie“ und „Ihr/e/s“, wie in den Servicebedingungen definiert.

Wenn Ihr Zoom-Konto eine „Rechnung an”- oder „Verkauft an”-Adresse in Indien für die in dieser Servicebeschreibung aufgeführten Dienste aufweist, dann ist der Vertragspartner in Ihrem Servicevertrag für die betreffenden Dienste das Tochterunternehmen von Zoom, ZVC India Pvt. Ltd., und der Nachtrag für ZVC India gilt für Ihren Zugriff auf und Ihre Nutzung der Dienste. Der Nachtrag für ZVC India gilt nicht für Einzelpersonen, die für den persönlichen Gebrauch, den Haushalt oder andere nichtkommerzielle Zwecke einkaufen.

  1. Definitionen. Zum Zweck dieser Beschreibung der Zoom-Dienste gelten die folgenden Definitionen:

    1. „Hardware-Programme“ bezeichnet von Zoom zur Verfügung gestellte Dienste oder Programme, die es Kunden ermöglichen, Hardware-Geräte zur Verwendung mit Zoom Meeting-Diensten oder mit Zoom Phone-Diensten vorbehaltlich separater Bedingungen der Gerätehersteller oder wie in den separaten Programmbedingungen anderweitig angegeben zu erwerben.

    2. „Host“ bezeichnet eine Person, die ein ausgewiesener Mitarbeiter, Vertragspartner oder Vertreter des Kunden ist, dem der Kunde die Berechtigung zuweist, Meetings zu hosten.  Ein Host kann während der ersten Abolaufzeit bzw. während einer Verlängerungslaufzeit (wie zutreffend) eine unbegrenzte Anzahl von Meetings abhalten. Die Anzahl der Meetings, die ein Host gleichzeitig abhalten kann, hängt davon ab, ob der Kunde per Bestellformular ein Paket für simultane Meetings bestellt.

    3. „Meeting“ bezeichnet ein Zoom-Videomeeting.

    4. „Teilnehmer“ bezeichnet eine andere Person als den Host, die auf die Dienste zugreift oder diese nutzt, und zwar mit oder ohne Genehmigung und Kenntnis des Hosts.

    5. „Zoom-Dokumentation“ bezeichnet diese Zoom-Dienstbeschreibung, die Zoom-Website (www.zoom.com), alle Benutzer-, Betreiber-, Systemadministrations-, technischen, Support- und sonstigen Handbücher, Leitfäden, Versionshinweise und alle anderen Materialien, die von Zoom veröffentlicht und anderweitig den Kunden allgemein zur Verfügung gestellt werden und die Funktionalität oder Betriebsmöglichkeiten der Software oder Dienste beschreiben, sowie alle zusätzlichen Beschreibungen der Dienste, die in diese Vereinbarung aufgenommen werden können.

    6. „Zoom Meeting-Dienste“ bezeichnet die verschiedenen Videokonferenz-, Webkonferenz-, Webinar-, Meetingraum-, Bildschirmfreigabe-, Chat-, Connector-, Audio-Abo-, Cloudaufzeichnungs- und anderen kollaborativen Dienste, die von Zoom-Video angeboten werden und die der Kunde über ein Bestellformular bestellen kann.

    7. „Zoom Phone-Dienste“ bezeichnet Sprachübermittlungsdienste, einschließlich, aber nicht beschränkt auf, nomadische miteinander verbundene VoIP-Dienste, die Bereitstellung von Durchwahlnummern, Zweiwege-Sprachanruf- und PBX-Funktion und damit verbundene Dienste, die der Kunde über ein Bestellformular bestellen kann.

  2. Konforme Nutzung.

    1. Allgemein. Der Kunde ist allein für den Zugriff auf und die Nutzung der Dienste durch ihn und seine Endbenutzer verantwortlich und stellt sicher, dass diese Nutzung mit allen geltenden Gesetzen in den Rechtsordnungen, in denen er und sie sich befinden, übereinstimmt, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Gesetze zur Verwendung des Internets für Sprachkommunikation und Messaging, Datenschutz, Aufzeichnung von Kommunikation sowie Endbenutzerbenachrichtigungen und -einwilligungen in Bezug auf die Erhebung, Speicherung, Verarbeitung, Weitergabe, den Zugriff auf und die Verwendung von Kundeninhalten (die personenbezogene Daten enthalten können). Der Kunde erkennt an, dass, obwohl Zoom den Teilnehmern einen anpassbaren Aufzeichnungshinweis zur Verfügung stellen kann, der Kunde allein dafür verantwortlich ist, die Einhaltung der geltenden Gesetze sicherzustellen und, wo erforderlich, ausreichende Benachrichtigungen an die Teilnehmer bezüglich der Aufzeichnung, Überwachung, Erfassung und Verwendung von Kundeninhalten durch den Kunden, Zoom und andere zu geben. Der Kunde erklärt und garantiert, dass er alle erforderlichen Offenlegungen und Benachrichtigungen bereitgestellt und alle erforderlichen Einwilligungen im Zusammenhang mit der Überwachung oder Aufzeichnung von Gesprächen gemäß den lokalen Gesetzen eingeholt hat.

    2. Dienste für Marketing- oder Werbezwecke. Ohne Einschränkung des Vorstehenden ist der Kunde allein für die Einhaltung aller für Marketing und Werbung geltenden Gesetze durch ihn und seine Endbenutzer verantwortlich, einschließlich, aber nicht beschränkt auf den US Telephone Consumer Protection Act von 1991 (TCPA), die Telemarketing Sales Rule der FTC und die kanadische Anti-Spam Legislation (CASL).

  3. Verbot der Weitergabe. Der Kunde ist nicht berechtigt, ein Konto, Host-Rechte oder andere Benutzerrechte gemeinsam mit anderen Personen zu nutzen, es sei denn, dies wurde von Zoom vorher ausdrücklich schriftlich genehmigt. Der Kunde ist nicht berechtigt, Anmeldedaten oder Passwörter, die sich auf das Vorstehende beziehen, an andere Personen weiterzugeben. Der Kunde bestätigt, dass die gemeinsame Nutzung solcher Rechte streng verboten ist. Das Recht des Kunden, die Dienste zu nutzen oder darauf zuzugreifen, ist nicht abtretbar bzw. nicht übertragbar. Der Kunde ist nicht berechtigt, ein Konto, Host-Rechte oder andere Benutzerrechte an eine andere Person abzutreten oder zu übertragen, ausgenommen (i) bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses oder (ii) wenn Zoom dem vorher ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.

  4. Zoom Meeting-Dienste. Die Zoom Meeting-Dienste ermöglichen es Hosts, Meetings zu planen und zu starten und zuzulassen, dass Teilnehmer zum Zweck der Zusammenarbeit unter Verwendung von Sprach-, Video- und Bildschirmfreigabefunktionen am Meeting teilnehmen. Jedes Meeting hat mindestens einen Host. Chatfunktionen ermöglichen eine Zusammenarbeit von zwei Personen oder sogar eine Zusammenarbeit in Gruppen. Weitere Merkmale, Funktionen und Lösungen finden Sie unter www.zoom.com.

    1. Parallele Meetings. Die Funktion paralleler Meetings ermöglicht es einem Host, mehr als ein Meeting gleichzeitig zu veranstalten, jedoch vorbehaltlich der spezifischen Einschränkungen des Pakets für parallele Meetings, das der Kunde per Bestellformular ordern kann.

  5. Zoom für das Bildungswesen (Grund- und Sekundarschulen).Zoom für das Bildungswesen (Grund- und Sekundarschulen) ermöglicht es Grundschulen, weiterführenden Schulen, Schulbezirken und Schulsystemen („Schulabonnenten“), die Zoom Meeting-Dienste für Bildungszwecke zu nutzen. Zoom unterhält Richtlinien und Verfahren zur Erfüllung der geltenden gesetzlichen Vorschriften zum Schutz der Daten von Studierenden, einschließlich, jedoch nicht beschränkt auf, die DSGVO und den US-amerikanischen Family Educational Rights and Privacy Act (FERPA, US-Gesetz zur Weitergabe von Schülerdaten) sowie geltende Gesetze von Staaten oder Bundesstaaten (die „Datenschutzgesetze“). Die Datenschutzgesetze können Studierenden oder ihren Eltern in Bezug auf ihre persönlichen Informationen bestimmte Rechte verleihen. Wenn der Kunde ein Elternteil oder Studierender ist und Fragen zu den Datenschutzgesetzen oder seinen damit verbundenen Rechten hat, wenden Sie sich bitte an die Schulverwaltung des Kunden. Wenn der Kunde ein „Benutzer eines Kontos für Grund- und Sekundarschulen“ ist – also eine Lehrkraft, ein Schulleiter oder ein anderweitiges Mitglied einer Bildungseinrichtung, das von einem Schulabonnenten für die Verwendung des Bildungskontos autorisiert ist – sichert der Kunde zu und gewährleistet, dass er von seinem Schulabonnenten ermächtigt wurde, ein Konto zu eröffnen, die Zoom Meeting-Dienste zu nutzen und diesen Vertragsbestimmungen zuzustimmen. Der Kunde erklärt sich weiterhin einverstanden, sein Konto ausschließlich zu Bildungszwecken und ausschließlich zugunsten seines Schulabonnenten und seiner Studierenden zu verwenden. Wenn der Kunde ein Benutzer eines Kontos für Grund- und Sekundarschulen ist, für den das Recht der Vereinigten Staaten von Amerika oder ein ähnliches Recht gilt, stimmt der Kunde für sich selbst und seinen Schulabonnenten der Erfassung, Verwendung und Teilung persönliche Informationen von studierenden Endbenutzern durch Zoom zu, einschließlich der Daten von denjenigen, die im Alter von unter 16 Jahren sind, in Übereinstimmung mit der Datenschutzerklärung für Grund- und Sekundarschulen, und weist Zoom an, die personenbezogenen Daten von studierenden Endbenutzern in Übereinstimmung mit dieser Richtlinie zu verarbeiten. Wenn der Kunde ein Benutzer eines Kontos für Grund- und Sekundarschulen ist, der der DSGVO oder einem ähnlichen Gesetz unterliegt, bestimmt der Kunde die rechtliche Grundlage, die Mittel und die Zwecke der Verarbeitung der Daten und weist Zoom an, persönliche Informationen von studierenden Endbenutzern zu verarbeiten, einschließlich jener, die Kinder unter 16 Jahren sind, in Übereinstimmung mit Zooms Datenschutzerklärung für Grund- und Sekundarschulen, die unter https://www.zoom.com/en/trust/schools-privacy-statement/ abgerufen werden kann.

    1. Nachtrag für Schulabonnenten in Connecticut. Für Schulabonnenten in Connecticut werden die Nutzungsbedingungen von Zoom - Nachtrag für Schulabonnenten in Connecticut („Nachtrag”) durch Bezugnahme Bestandteil dieser Vereinbarung. Der Nachtrag ist speziell für die Anforderungen des Connecticut Act Concerning Student Data Privacy, Conn. Gen. Stat. Ann. § 10-234aa-dd.

      konzipiert.
  6. Zoom Phone-Dienste.

    1. Definitionen: Zum Zwecke der Zoom Phone-Dienste gelten die folgenden Definitionen:

      1. „Gerät“ bezeichnet das Gerät, das auf Anweisung oder Wunsch des Kunden innerhalb eines Kontos oder durch Zoom einer virtuellen Nebenstelle oder einer einzeln eingerichteten digitalen Leitung zugewiesen wird.

      2. „Telefon-Host“ bezeichnet die Person, die mit dem Zugriff auf den Zoom Phone-Dienst und dessen Nutzung beauftragt ist. Ein Telefon-Host ist ein „Host“ im Sinne der Definitionen von „Host“ und „Endbenutzer“ in dieser Vereinbarung.

    2. Zoom Phone-Dienst-Anbieter. Zoom ist der Anbieter von Zoom Phone-Diensten für Kunden außerhalb der USA. Zoom Voice Communications, Inc. („Zoom Voice“) ist der Anbieter der Zoom Phone-Dienste für Kunden in den USA und legt die Bedingungen sowie die Preise für Zoom Phone-Dienste fest.

    3. Beschreibung der Dienste. Die Zoom Phone-Dienste sind cloudbasierte Telefondienste, die IP-Telefonie verwenden, um dem Kunden die folgenden Dienste und Funktionen bereitzustellen, je nach Auswahl des Kunden auf einem Bestellformular und gemäß den zusätzlichen Bedingungen und Richtlinien für den Zoom Phone-Dienst, zu finden unter https://www.zoom.com/en/trust/resources/:

      1. Zoom Phone-Dienst. Der Zoom Phone-Dienst ist ein cloudbasierter Telefondienst, der eine Zweiwege-Sprachanruf- und PBX-Telefonanlagenfunktion sowie eine Funktionspalette ermöglicht, wie sie auf der Website zoom.com beschrieben ist.

      2. Zugang zu Kommunikation über das öffentliche Telefonfestnetz (PSTN). Telefonhosts und Endbenutzern kann es über einen Zoom Phone-Tarif ermöglicht werden, Anrufe an das PSTN zu tätigen und über dieses zu empfangen, und ihnen kann eine Telefonnummer zur Durchwahl (Direct Inward Dialing, DID) zugewiesen werden.

      3. Bring Your Own Carrier (BYOC, nutzen Sie Ihren bestehenden oder bevorzugten Telekommunikationsanbieter). BYOC ermöglicht Kunden die Nutzung des Telekommunikationsanbieters ihrer Wahl, um PSTN-Zugang und Durchwahlnummern bereitzustellen. Zoom stellt BYOC-Kunden Software zur Verfügung, die den netzinternen Zugang und den Zugang zu einer breiten Palette von Funktionen und Optionen für das Zoom-Anrufmanagement ermöglicht. BYOC ermöglicht es Kunden (i) PSTN in Regionen nutzen zu können, in denen Zoom keinen PSTN-Zugang anbietet; (ii) Geschäftsbeziehungen mit den aktuellen Netzbetreibern aufrechtzuerhalten und/oder (iii) den Einsatz flexibler und redundanter zu gestalten. Kunden müssen sicherstellen, dass der Netzbetreiber alle regulären Telekommunikationsdienste anbietet und sind für die Einhaltung der behördlichen Vorschriften im Bereich der Telekommunikation verantwortlich.

      4. SMS-Funktionen. Der Zoom Phone-Dienst unterstützt grundlegende SMS-Funktionen in den USA und Kanada. Es liegt in der Verantwortung des Kunden, zu bestätigen, dass alle beabsichtigten SMS-Anwendungsfälle in der Zoom-Dokumentation unterstützt werden.

      5. Zusätzliche Zoom Phone-Funktionen. Zusätzliche Optionen, wie die Aktivierung von Telefonen in gemeinsamen Bereichen, zusätzliche gebührenfreie Nummern und DID-Telefonnummern, können wie auf dem Bestellformular beschrieben erworben werden.

      6. Bereitstellung regulierter Kommunikationsdienste. Zoom kann bei der Bereitstellung bestimmter regulierter Kommunikationsdienste auf lokale Anbieter zurückgreifen, um es beispielsweise dem Kunden zu ermöglichen, Ortsgespräche innerhalb lokaler Gerichtsbarkeiten zu tätigen und/oder sich mit dem lokalen Telefonfestnetz (PSTN) zu verbinden. Die lokal lizenzierten Partner von Zoom bieten alle Telekommunikationsdienste an, die dem Kunden in den Ländern angeboten werden, in denen diese Zoom Partner lizenziert sind. Zoom ist für die gesamte Vertragsabwicklung, Abrechnung und Kundenbetreuung im Zusammenhang mit diesen Diensten verantwortlich.

      7. Online-Fax. Online-Fax ist ein Zusatzdienst, der mit einem entsprechenden Abonnement für den Zoom Phone-Dienst verfügbar ist und es Telefonhosts ermöglicht, Faxe zu senden und zu empfangen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Möglichkeit, Faxe an Faxgeräte zu senden, Faxe als E-Mail-Anhänge zu empfangen, Faxe an mehrere Empfänger zu senden und benutzerdefinierte Deckblätter für solche Faxe zu entwerfen.

    4. Zoom Phone-Richtlinien. Der Kunde erkennt an und stimmt zu, dass zusätzliche Zoom Phone-Richtlinien, zu finden unter https://www.zoom.com/en/trust/resources/,für die Nutzung der Zoom Phone-Dienste durch den Kunden gelten.

    5. Notruf (110). Wenn Zoom der Notfalldienstleister ist, erkennt der Kunde an und stimmt zu, dass er die Kundenmitteilung zu Notrufen oder 112 von Zoom Voice Communications, Inc. unter https://www.zoom.com/en/trust/resources/ gelesen und zur Kenntnis genommen hat. Ist Zoom nicht der Notfalldienstleister, so finden die Notfalldienste des zugrunde liegenden Betreibers des Kunden oder 112-Benachrichtigungsrichtlinien Anwendung.

    6. Geräte. Sofern nicht ausdrücklich durch ein Hardware-Programm bereitgestellt, liefern weder Zoom noch Zoom Voice Geräte oder andere Hardware, die in Verbindung mit den Zoom Phone-Diensten verwendet werden. Zoom Voice testet bestimmte Geräte und Hardware, um festzustellen, ob sie auf der Zoom Phone-Plattform unterstützt werden (obwohl nicht alle möglichen auf dem Markt erhältlichen Geräte und Hardware getestet wurden). Eine Zusammenfassung der Geräte und Hardware, die Zoom Voice bisher als von der Zoom Phone-Plattform unterstützt ermittelt hat, kann auf Anfrage bereitgestellt werden. Der Kunde sollte sich gegebenenfalls mit Zoom oder Zoom Voice in Verbindung setzen, bevor er andere Geräte und Hardware einsetzt.

  7. Zoom Rooms. Zoom Rooms ist ein softwarebasiertes Konferenzraumsystem, das kollaboratives Arbeiten für Teilnehmer im Raum und virtuelle Teilnehmer bietet, einschließlich der Teilnahme an Meetings mit nur einem Klick, drahtloser Mehrfachfreigabe, interaktivem Whiteboard und intuitiven Raumsteuerungen. Zoom Rooms umfassen Konferenzraum-spezifische Funktionen wie z. B. Terminplanungsanzeige, digitale Beschilderung und Remote-Raumverwaltung.

  8. Zoom Hardware-Programm. Hardware-Programme ermöglichen es Kunden, Hardware-Produkte zu erwerben, die mit Zoom Meeting-Diensten oder Zoom Phone-Diensten funktionieren und vorbehaltlich zusätzlicher Bedingungen Zugriff auf diese Dienste bieten. Ein separates Abonnement für die Zoom Meeting-Dienste bzw. Zoom Phone-Dienste ist erforderlich.

    1. Zoom Hardware as a Service. Das Programm „Zoom Hardware as a Service“ („HaaS-Programm“) ermöglicht es Kunden, bestimmte Leihgeräte in Verbindung mit und für die gleiche Abonnementlaufzeit wie ein zugehöriges zugrunde liegendes Abonnement für Zoom Meeting-Dienste oder Zoom Phone-Dienste unterzuvermieten. Weitere Bedingungen des HaaS-Programms finden Sie hier.

  9. Zoom für Behörden und Zoom für die Verteidigung. Zoom für Behörden (ZfG) und Zoom für die Verteidigung (ZfD) sind separate Umgebungen, in denen Zoom eingeschränkte Versionen der Services anbietet. Spezifische Merkmale, Funktionen und Lösungen werden unter https://www.zoomgov.com/ beschrieben. Die ZfG- und die ZfD-Plattform sind unabhängig von der kommerziellen Standard-Zoom-Plattform. Daher können keine Daten zwischen der kommerziellen Standard-Zoom-Plattform und der ZfG- oder ZfD-Plattform ausgetauscht werden. Die Bedingungen von Abschnitt I regeln und kontrollieren den Zugang und die Nutzung der aufgeführten ZfG- und ZfD-bezogenen Services und haben Vorrang vor anderen Abschnitten dieser Servicebeschreibung, soweit dies zur Lösung von Konflikten oder Widersprüchen in Bezug auf die ZfG- oder ZfD-bezogenen Services erforderlich ist.

    1. Überblick über Zoom für Behörden. Die ZfG-Plattform ist eine FedRAMP-Moderate- und GovRAMP-zertifizierte Umgebung, die ausschließlich von US-Bürgern verwaltet wird. Die ZfG-Plattform befindet sich in der AWS GovCloud und in US-amerikanischen Rechenzentren. ZfG umfasst: DoD Impact Level 2/4, HIPAA-Drittanbieter-Attestierung und CJIS-Drittanbieter-Attestierung. Zu den ZfG-Diensten gehören:

      1. Zoom Cloud-Videokonferenzen. Ein Dienst für cloudbasierte Zusammenarbeit mit Video, Audio, Inhaltsfreigabe von Webinaren und kollaboratives Arbeiten.

      2. Zoom Phone. Ein cloudbasiertes Telefonsystem mit herkömmlichen PBX-Funktionen, integrierter PSTN-Konnektivität, verbesserten Notfalldiensten und Unterstützung für Anrufe von mobilen Apps, Desktop-Apps und älteren Tischtelefongeräten.

      3. Zoom Chat. Ermöglicht das Versenden von Chat-Nachrichten in öffentlichen oder privaten Kanälen, die nach Projekten, Teams oder Themen sortiert werden können, und das Teilen von Dateien, Emojis, Screenshots und vielem mehr.

      4. Zoom Rooms. Stellt softwarebasierte Gruppenvideokonferenzen für Konferenzräume bereit, in denen handelsübliche Hardware eingesetzt wird, einschließlich eines dedizierten Mac oder PCs, einer Kamera und eines Lautsprechers mit iPad-Controller.

      5. Zoom Konferenzraum-Connector. Ein Gateway, mit dem H.323- und SIP-Systeme (Session Initiation Protocol) eine Verbindung zu Zoom Meetings herstellen können. Der Konferenzraum-Connector ist sowohl in der Cloud als auch als Software zur Installation beim Kunden vor Ort verfügbar.

      6. Zoom API. Bietet Entwicklern die Möglichkeit, Ihrer Anwendung ganz einfach Video, Sprache und Bildschirmfreigabe hinzuzufügen. Unsere API ist eine serverseitige Implementierung, die auf Representational State Transfer (REST) basiert. Die Zoom API hilft bei der Verwaltung der Benutzererfahrung vor dem Meeting, z. B. beim Erstellen, Bearbeiten und Löschen von Ressourcen wie Benutzern, Meetings und Webinaren.

      7. Zoom Events. Ermöglicht es Kunden, virtuelle und hybride Events mit mehreren Sitzungen und über mehrere Tage zu hosten. Zu den Funktionen von Zoom Events zählen unter anderem eine Vielzahl Optionen zur Registrierung und integrierter Ticketvergabe, Teilnehmer-Networking-Funktionen, benutzerdefinierte E-Mails und Branding, optionale Messeflächendienste und Event-Analysen.

      8. Zoom Webinars Plus. Ermöglicht es Kunden, virtuelle und hybride Events in einer einzigen Sitzung zu hosten. Zoom Webinars Plus umfasst bestimmte charakteristische Funktionen von Zoom Events, jedoch nicht alle Funktionen, wie zum Beispiel die Netzwerkfunktion für Teilnehmer und die optionale Ausstellungsfläche.

      9. Zoom Contact Center. Eine cloudbasierte Software für Contact Center zur Verwaltung von Kunden- oder Endbenutzerinteraktionen über verschiedene Kanäle.

      10. Zoom Workspace Reservation. Ein Dienst, der die Verwaltung physischer Arbeitsplätze über ein Online-Büroreservierungssystem ermöglicht.

      11. Zoom Mesh. Ein nativer eCDN-Dienst (Enterprise Content Delivery Network), der eine dynamische, auf der Zoom-Anwendung basierte Peer-to-Peer-Medienweiterleitungstechnologie nutzt, um die Netzwerkbandbreitennutzung bestimmter Zoom-Dienste zu verbessern, indem die Anzahl simultan an das Netzwerk eines Kunden gesendeter identischer Medienströme reduziert wird.

      12. Zoom AI Companion. Ein KI-Assistent, der sich in Anwendung und Dienste von Zoom integriert, um dem Kunden bestimmte Kapazitäten zur Verfügung zu stellen, die es Einzelpersonen ermöglichen, die Produktivität zu steigern, die Teameffektivität zu verbessern und ihre Fähigkeiten zu erweitern. Einige Zoom AI Companion-Funktionen, die für die kommerzielle Zoom-Standardplattform verfügbar sind, sind möglicherweise nicht in ZfG verfügbar.

    2. Zoom für den Verteidigungssektor. Die Plattform „Zoom für den Verteidigungssektor“ ist eine von dem Sicherheitsstandard „DoD Impact Level 4“ autorisierte Umgebung, die ausschließlich von in den USA ansässigen Personen verwaltet wird. Diese Plattform befindet sich innerhalb der AWS GovCloud. Sie ist mit dem nicht-klassifizierten Internet Protocol Router Network (NIPRNet) des DoD verbunden und über die Internet Access Points (IAP) des DoD zugänglich. Die Plattform „Zoom für den Verteidigungssektor“ soll autorisierten Benutzern den Austausch nicht klassifizierter Informationen bis zum DoD Impact Level 4 (IL-4) ermöglichen. Die Dienste dieser Plattform umfassen:

      1. Zoom Cloud-Videokonferenzen. Ein Dienst für cloudbasierte Zusammenarbeit mit Video, Audio, Inhaltsfreigabe von Webinaren und kollaboratives Arbeiten.

      2. Zoom Chat. Ermöglicht das Versenden von Chat-Nachrichten in öffentlichen oder privaten Kanälen, die nach Projekten, Teams oder Themen sortiert werden können, und das Teilen von Dateien, Emojis, Screenshots und vielem mehr.

      3. Zoom Rooms. Stellt softwarebasierte Gruppenvideokonferenzen für Konferenzräume bereit, in denen handelsübliche Hardware eingesetzt wird, einschließlich eines dedizierten Mac oder PCs, einer Kamera und eines Lautsprechers mit iPad-Controller.

      4. Zoom Konferenzraum-Connector. Ein Gateway, mit dem H.323- und SIP-Systeme (Session Initiation Protocol) eine Verbindung zu Zoom Meetings herstellen können. Der Konferenzraum-Connector ist sowohl in der Cloud als auch als Software zur Installation beim Kunden vor Ort verfügbar.

      5. Zoom Events. Ermöglicht es Kunden, virtuelle und hybride Events mit mehreren Sitzungen und über mehrere Tage zu hosten. Zu den Funktionen von Zoom Events zählen unter anderem eine Vielzahl Optionen zur Registrierung und integrierter Ticketvergabe, Teilnehmer-Networking-Funktionen, benutzerdefinierte E-Mails und Branding, optionale Messeflächendienste und Event-Analysen.

      6. Zoom Webinars Plus. Ermöglicht es Kunden, virtuelle und hybride Events in einer einzigen Sitzung zu hosten. Zoom Webinars Plus umfasst bestimmte charakteristische Funktionen von Zoom Events, jedoch nicht alle Funktionen, wie zum Beispiel die Netzwerkfunktion für Teilnehmer und die optionale Ausstellungsfläche.

      7. Zoom Workspace Reservation. Ein Dienst, der die Verwaltung physischer Arbeitsplätze über ein Online-Büroreservierungssystem ermöglicht.

      8. Zoom Mesh. Ein nativer eCDN-Dienst (Enterprise Content Delivery Network), der eine dynamische, auf der Zoom-Anwendung basierte Peer-to-Peer-Medienweiterleitungstechnologie nutzt, um die Netzwerkbandbreitennutzung bestimmter Zoom-Dienste zu verbessern, indem die Anzahl simultan an das Netzwerk eines Kunden gesendeter identischer Medienströme reduziert wird.

      9. Zoom AI Companion. Ein KI-Assistent, der sich in die Anwendung und Dienste von Zoom integriert, um dem Kunden bestimmte Funktionen zur Verfügung zu stellen, mit denen Einzelpersonen die Produktivität steigern, die Teameffektivität verbessern und ihre Fähigkeiten erweitern können. Einige Zoom AI Companion-Funktionen, die für die kommerzielle Zoom-Standardplattform verfügbar sind, sind möglicherweise nicht in Zoom für den Verteidigungssektor verfügbar.

  10. Zoom Marketplace. Der Zoom App Marketplace, verfügbar unter https://marketplace.zoom.us, oder der Zoom für Behörden Marketplace, verfügbar unter https://marketplace.zoomgov.com (im Folgenden jeweils als „Marketplace“ bezeichnet), ist eine von Zoom gehostete Website, die Zugriff auf Anwendungen (die „Apps“) bietet, die von Drittanbietern („Publisher“) oder Zoom erstellt wurden und mit den Zoom-Diensten interoperabel sind, und diese sowohl von mobilen als auch von Desktop-Client-Apps aus verfügbar macht. Der Zugriff auf und die Nutzung des Zoom App Marketplace und des Zoom für Behörden Marketplace unterliegen den Nutzungsbedingungen des Zoom App Marketplace (https://www.zoom.com/en/trust/marketplace-terms-of-use/). Zoom für Entwickler (verfügbar unter https://developers.zoom.us) unterliegt der Zoom API-Lizenz und den Nutzungsbedingungen (https://www.zoom.com/en/trust/legal/zoom-api-license-and-tou/). und der Marketplace-Entwicklervereinbarung (https://www.zoom.com/en/trust/marketplace-developer-agreement/). Zoom übernimmt keine Garantie und bietet keinen Support für die Apps der Publisher. Publisher sind allein verantwortlich für alle Aspekte der von ihnen veröffentlichten Apps, einschließlich Inhalt, Funktionalität, Verfügbarkeit und Support. Publisher sind verpflichtet, ihre eigenen Servicebedingungen, Datenschutzrichtlinien und Supportinformationen („Publisher-Bedingungen“) bereitzustellen. Kunden, die auf Apps zugreifen oder diese herunterladen, müssen die Publisher-Bedingungen direkt mit dem Publisher abschließen. Zoom ist nicht verantwortlich für die Apps, deren Inhalt, Funktionalität, Verfügbarkeit oder Support. Apps werden ohne Mängelgewähr gehostet, und die Nutzung der Apps erfolgt auf eigenes Risiko des Kunden, vorbehaltlich der Publisher-Bedingungen. Apps können jederzeit nicht mehr verfügbar sein oder von einem Publisher entfernt werden, und alle darin gespeicherten Daten können verloren gehen oder nicht mehr zugänglich sein. Zoom ist nicht verantwortlich für Kundendaten (wie in den Nutzungsbedingungen des Zoom App Marketplace definiert), die an einen Publisher übertragen werden, oder für die Übertragung, Erfassung, Offenlegung, Sicherheit, Änderung, Verwendung oder Löschung von Kundendaten durch oder über eine App. Publisher dürfen Kundendaten gemäß den Publisher-Bedingungen verwenden. Die Nutzung der Apps kann die Übertragung von Kundendaten an den Publisher erfordern, und durch den Zugriff auf und die Nutzung der App stimmt der Kunde der Übertragung von Kundendaten durch Zoom zu, wie vom Publisher gefordert. Der Kunde sollte sich für Support oder Fragen an den Publisher wenden. Zoom gibt keine Zusicherungen ab und lehnt alle ausdrücklichen oder stillschweigenden Garantien in Bezug auf Apps ab und behält sich das Recht vor, eine App jederzeit nach eigenem Ermessen vom Marketplace zu entfernen.

  11. Zoom Events und Zoom Webinars Plus. Zoom Events und Zoom Webinars Plus sind Cloud-basierte Dienste, die es Kunden ermöglichen, virtuelle und hybride Events unter Verwendung bestimmter Zoom-Dienste durchzuführen. Die Nutzung von Zoom Events und Zoom Webinars unterliegt den Nutzungsbedingungen für Zoom Events Host (https://explore.zoom.us/en/zoom_events_host_tou/), und die Teilnahme an einem virtuellen oder hybriden Event, das mit Zoom Events oder Zoom Webinars veranstaltet wird, unterliegt den Nutzungsbedingungen für Veranstaltungsteilnehmer (https://explore.zoom.us/en/event_participant_tou/). Der Zugang des Kunden zu und die Nutzung von Zoom Events oder Zoom Webinars Plus erfordert ein entsprechendes Abonnement für Zoom Meeting Services. Wenn das zugrundeliegende Abonnement für Zoom Meeting Services ausläuft oder aus irgendeinem Grund gekündigt wird, endet auch der Zugang des Kunden zu Zoom Events und Zoom Webinars Plus.

    1. Zoom Events. Zoom Events ermöglicht es Kunden, virtuelle und hybride Veranstaltungen mit mehreren Sitzungen und über mehrere Tage zu hosten. Zu den Funktionen von Zoom Events zählen unter anderem eine Vielzahl von Registrierungs- und integrierten Ticketverkaufsoptionen, Teilnehmer-Networking-Funktionen, benutzerdefinierte E-Mails und Branding, optionale Messeflächendienste und Event-Analysen.

    2. Zoom Webinars Plus. Zoom Webinars Plus ermöglicht es Kunden, virtuelle und hybride Events in einer einzigen Sitzung zu hosten. Zoom Webinars Plus umfasst bestimmte charakteristische Funktionen von Zoom Events, jedoch nicht alle Funktionen, wie zum Beispiel Netzwerkfunktionen für Teilnehmer und eine optionale Ausstellungsfläche.

    3. Funktionen. Funktionsweise und Lösungen. Detaillierte Funktionen, Funktionalitäten und Lösungen für Zoom Events und Zoom Webinars Plus werden auf der folgenden Seite beschrieben: https://www.zoom.com/en/products/event-platform/.

  12. Verwaltete Domains. Zoom erlaubt es Kunden, Domains zu reservieren, die mit ihrem Unternehmen assoziiert sind, und alle Konten zu verwalten, die über diese Domain bei Zoom abonniert sind („Kunde mit verwalteter Domain“). Der Kunde darf nur die Domain(s) mit den Zoom-Diensten verknüpfen, die er besitzt oder zu deren Verknüpfung mit den Diensten er rechtlich berechtigt ist. Sollte ein Zoom-Konto auf der reservierten Domain erstellt werden oder existieren, das nicht vom Kunden mit verwalteter Domain autorisiert ist (das „nicht-verwaltete Domain-Konto“), wird die Person, die ein solches nicht-verwaltetes Domain-Konto nutzt oder erstellt, darüber informiert, dass die Domain für den Kunden mit verwalteter Domain reserviert ist, und wird aufgefordert, die mit dem nicht-verwalteten Domain-Konto assoziierte Domain zu ändern. Wenn die Person, die ein solches nicht-verwaltetes Domain-Konto nutzt oder anlegt, die Domain nicht innerhalb der angegebenen Frist ändert, wird davon ausgegangen, dass sie zugestimmt hat, dass das nicht-verwaltete Domain-Konto dem verwalteten Domain-Kunden hinzugefügt wird, und dass sie außerdem zugestimmt hat, dass alle mit dem nicht-verwalteten Domain-Konto verbundenen Daten mit dem Kunden mit verwalteter Domain geteilt werden.

  13. Zoom Contact Center.

    1. Beschreibung des Dienstes. Der Dienst „Zoom Contact Center“ („Zoom Contact Center“) ist eine cloudbasierte Software für Contact Center, mit der Unternehmen Interaktionen mit ihren Kunden oder Endbenutzern über mehrere Kanäle, einschließlich Sprache und Video, verwalten können. Der Kunde kann Anrufe zum und vom PSTN über IP-Telefonie aktivieren, indem er ein monatliches Zoom Contact Center-Abonnement erwirbt. Weitere Zoom Contact Center-Funktionen werden unter https://www.zoom.com/ beschrieben.

    2. Notrufdienste. Zoom Contact Center ist kein Ersatz für traditionelle Telefondienste. Der Kunde ist dafür verantwortlich, Personen, die zur Nutzung von Zoom Contact Center über ihr Konto berechtigt sind (einschließlich Mitarbeiter, Vorgesetzte und Administratoren), zu benachrichtigen, dass Anrufe bei Notrufdiensten nicht über Zoom Contact Center getätigt werden dürfen, und sie darüber zu informieren, wie sie Notrufdienste auf andere Weise kontaktieren können, einschließlich alternativer Vereinbarungen, die vom Kunden zur Verfügung gestellt werden. Der Kunde stellt Zoom und seine verbundenen Unternehmen von allen Ansprüchen frei, die sich aus oder im Zusammenhang mit einem Notruf oder der Unfähigkeit ergeben, einen Notruf über Zoom Contact Center zu tätigen.

    3. Zoom Contact Center-Richtlinien. Der Kunde erkennt an und stimmt zu, dass die Textnachrichten-Richtlinie für Zoom Phone und Contact Center für die Vereinigten Staaten sowie die Richtlinie zur angemessenen Nutzung des Zoom Contact Centers, verfügbar unter https://www.zoom.com/en/trust/resources/, für die Nutzung von Zoom Contact Center durch den Kunden anwendbar sind.

    4. Entsprechende Lizenz. Der Zugriff des Kunden auf das Zoom Contact Center erfordert eine entsprechende Lizenz zur Nutzung der Zoom Meeting-Dienste und/oder Zoom Phone-Dienste. Für den Fall, dass eine solche zugrunde liegende Lizenz abläuft oder aus irgendeinem Grund beendet wird, erlischt auch der Zugang des Kunden zum Zoom Contact Center. Nach der Kündigung werden dem Kunden alle unbezahlten Zoom Contact Center-Gebühren in Rechnung gestellt. Sofern nicht anderweitig ausdrücklich dargelegt, sind alle Zoom Contact Center-Zahlungsverpflichtungen nicht stornierbar und gezahlte Beträge nicht erstattungsfähig.

    5. Tarife und virtuelle Servicenummern. Zoom Voice ist der Anbieter von Tarifen und virtuellen Servicenummern, die mit dem Zoom Contact Center verwendet werden können.

  14. Zoom Workforce Management (WFM).

    1. Definitionen.

      1. „WFM-Host“ bezeichnet die Person, der Zugriffs- und Nutzungsrechte für den Dienst Zoom Workforce Management zugewiesen wurden. Ein WFM-Host ist ein „Host“ im Sinne der Definitionen von „Host“ und „Endbenutzer“ in dieser Vereinbarung.

    2. Beschreibung des Dienstes. Zoom Workforce Management ist ein cloudbasierter SaaS-Dienst, mit dem die Belegschaft im Unternehmen über das Zoom-Webportal organisiert, optimiert und systematisch verwaltet werden kann. WFM kann unter anderem für folgende Tätigkeiten genutzt werden: (i) Planung (Erstellung einer Gruppe von Plänen basierend auf diversen Faktoren wie Personalbedarf, individuelle Abwesenheiten, Mitarbeiterwarteschleifen und Geschäftszeiten); (ii) Prognosen (Einsatz von Algorithmen zur Vorhersage des künftigen Interaktionsvolumens auf der Grundlage historischer Interaktionsdaten, Anwendung künftiger Marktereignisse und Leistungskennzahlen auf die Prognose, um den Personalbedarf vorherzusagen) und (iii) Tagesplanung (Verwaltung der Tätigkeiten des aktuellen Tages auf Intervallebene durch Überwachung der Echtzeit-Einhaltung, Anpassungen aufgrund unvorhergesehener Ereignisse und Umsetzung des sich schnell ändernden Personalbedarfs).

    3. Entsprechendes Abonnement. Für den Zugriff auf und die Nutzung von WFM durch den Kunden ist ein entsprechendes kostenpflichtiges Abonnement für andere Zoom-Dienste wie Zoom Contact Center erforderlich. Sollte das entsprechende erforderliche Abonnement ablaufen oder aus irgendeinem Grund beendet werden, erlischt auch der Zugriff des Kunden auf WFM.

  15. Zoom Quality Management (QM).

    1. Definitionen.

      1. „QM-Host“ bezeichnet die Person, der Zugriffs- und Nutzungsrechte für den Dienst Zoom Quality Management zugewiesen wurden. Ein QM-Host ist ein „Host“ im Sinne der Definitionen von „Host“ und „Endbenutzer“ in dieser Vereinbarung.

    2. Beschreibung des Dienstes. Zoom Quality Management ist ein cloudbasierter Dienst, mit dem Kundeninteraktionen im Kundenservice geprüft werden und bewertet wird, ob Kundenservicemitarbeiter die Qualitätsstandards erfüllen. QM-Hosts können über das Zoom Webportal Aktivitäten einleiten, darunter (i) das Analysieren und Extrahieren von Erkenntnissen aus aufgezeichneten und transkribierten Kundeninteraktionen mithilfe linguistischer Datenverarbeitung und maschineller Lernalgorithmen, (ii) das Prüfen ihrer Interaktionen mit Kunden oder Endnutzern und (iii) das Messen und Verbessern der Leistungen Einzelner oder des gesamten Teams durch Scorecards, Coaching und begleitete Schulungen.

    3. Entsprechendes Abonnement. Für den Zugriff auf und die Nutzung von QM durch den Kunden ist ein entsprechendes kostenpflichtiges Abonnement für Zoom Contact Center erforderlich. Sollte das entsprechende erforderliche Abonnement ablaufen oder aus irgendeinem Grund beendet werden, erlischt auch der Zugriff des Kunden auf QM.

  16. Zoom KI-Expertenunterstützung.

    1. Definitionen.

      1. „AI Expert Assist Host“ bezeichnet die Person, die mit dem Zugriff auf den Zoom AI Expert Assist-Dienst und dessen Nutzung beauftragt ist. Ein AI Expert Assist Host ist ein „Host“ im Sinne der Definitionen von „Host“ und „Endbenutzer“ in dieser Vereinbarung.

    2. Beschreibung des Dienstes. KI-Expertenunterstützung ist ein cloudbasierter, auf künstliche Intelligenz gestützter Dienst, der es Hosts im Rahmen des Dienstes ermöglichen soll, Kundenprobleme effizienter zu beheben, die Bearbeitungszeit zu minimieren und die Ergebnisse von Interaktionen zu verbessern. Hosts können den Dienst „Zoom KI-Expertenunterstützung“ im Rahmen bestimmter Interaktionen mit Endbenutzern aufrufen. Er bietet bestimmte Funktionen, darunter: (i) Abrufen und Anzeigen von Kontextartikeln aus der Wissensdatenbank des Kunden; (ii) Erstellen nächster Schritte und Aktionspunkte zur effizienteren Nachverfolgung und (iii) Vorlegen einer Nachbereitung der Interaktion, bestehend aus einer Zusammenfassung der Probleme und/oder einer Zusammenfassung der Lösung im Rahmen der Interaktion, sofern zutreffend.

    3. Entsprechendes Abonnement. Für den Zugriff auf und die Nutzung von KI-Expertenunterstützung durch den Kunden ist ein entsprechendes kostenpflichtiges Abonnement für Zoom Contact Center erforderlich. Sollte das entsprechende erforderliche Abonnement ablaufen oder aus irgendeinem Grund beendet werden, erlischt auch der Zugriff des Kunden auf KI-Expertenunterstützung.

  17. Zoom Revenue Accelerator und Zoom Auto Dialer.

    1. Zoom Revenue Accelerator Zoom Revenue Accelerator ist ein Zusatzdienst, der in Verbindung mit bestimmten Zoom-Diensten (wie in Abschnitt Q(4) beschrieben) gegen eine zusätzliche Gebühr verfügbar ist. Zoom Revenue Accelerator erfasst und extrahiert Daten und Informationen aus den zugrunde liegenden Diensten, z. B. Zoom Meetings und Zoom Phone, was zu visuell dargestellten, zugänglichen und auffindbaren Einblicken und Analysen führt. Alle mit dem Zoom Revenue Accelerator erstellten Ausgaben gelten als Kundeninhalte.

    2. Zoom Auto Dialer. Zoom Auto Dialer ist ein Zusatzdienst, der in Verbindung mit bestimmten Zoom-Diensten (wie in Abschnitt Q(4) beschrieben) gegen eine zusätzliche Gebühr verfügbar ist. Zoom Auto Dialer ist ein Softwaresystem für ausgehende Anrufe, das automatisch Telefonnummern aus vom Kunden bereitgestellten Listen wählt. Zoom Auto Dialer leitet Anrufe an einen Live-Mitarbeiter weiter, wenn ein Live-Empfänger antwortet, und schließt andere Aufgaben automatisch ab, wenn ein Live-Empfänger nicht antwortet.

    3. Geltungsbereich der Bedingungen. Ungeachtet anderslautender Bestimmungen in einem Vertrag zwischen Zoom und dem Kunden in Bezug auf Zoom Revenue Accelerator und Zoom Auto Dialer hat dieser Abschnitt Q (Zoom Revenue Accelerator und Zoom Auto Dialer) im Falle widersprüchlicher oder uneinheitlicher Bestimmungen Vorrang und ist maßgeblich, ungeachtet der Reihenfolge der Vorrangbestimmungen in einem Vertrag zwischen Zoom und dem Kunden.

    4. Entsprechendes Abonnement. Der Zugriff des Kunden auf Zoom Revenue Accelerator und dessen Nutzung erfordern ein entsprechendes kostenpflichtiges Abonnement für Zoom Meeting-Dienste, Zoom Phone oder beides. Der Zugriff des Kunden auf Zoom Auto Dialer und dessen Nutzung erfordert ein entsprechendes kostenpflichtiges Abonnement für Zoom Phone. Sollte ein solches zugrunde liegendes Abonnement aus irgendeinem Grund ablaufen oder gekündigt werden, endet auch der Zugriff des Kunden auf Zoom Revenue Accelerator oder Zoom Auto Dialer und dem Kunden werden alle unbezahlten Gebühren oder Entgelte in Rechnung gestellt. Sofern nicht ausdrücklich anders angegeben, sind alle Zahlungsverpflichtungen für Zoom Revenue Accelerator und Zoom Auto Dialer nicht kündbar und alle gezahlten Beträge sind nicht erstattungsfähig.

    5. Aktualisierte Version von Zoom. Der Kunde erkennt an, dass er und seine Endbenutzer die Client-Anwendung mit der neuesten verfügbaren Version von Zoom aktualisieren müssen, um die Sicherheits- und Benachrichtigungsfunktionen von Zoom in vollem Umfang nutzen zu können.

  18. Zoom Workspace Reservation. Zoom Workspace Reservation ist ein Dienst zur Verwaltung physischer Räume mit Tools, die es Kunden erlauben, ihre Arbeitsplatznutzung zu reservieren und zu verwalten, indem Benutzer mit Arbeitsplätzen verbunden werden. Die Arbeitsplatzreservierung umfasst u. a. folgende Funktionen: Arbeitsplätze vorab, bei Ankunft über einen Kiosk oder direkt am Arbeitsplatz reservieren, Empfehlungen für zu reservierende Arbeitsplätze geben, Pläne der Etagen einrichten und anzeigen sowie Daten zur Nutzung von Arbeitsplätzen analysieren.

  19. Zoom Node. Zoom Node ist eine cloudbasierte Hybridplattform, die die Rechenzentrumsserver des Kunden mit der Zoom-Cloud verbindet. Zoom Node ermöglicht die cloudgestützte Bereitstellung und Verwaltung einer Vielzahl von Zoom-Workloads, die auch als Servicemodule bezeichnet werden (z. B. Zoom Phone Local Survivability, Meetings Hybrid, Meeting-Connector und Recording-Connector). Diese Servicemodule ermöglichen bestimmte Zoom-Dienstfunktionen und werden über das Zoom-Webportal verwaltet. Zoom Node bietet ein zentrales Dashboard, das Tools für das Servicemanagement, Updates, die Protokollverwaltung, die Leistungsberichterstattung und die Fehlerbehebung enthält. Die Nutzung von Zoom Node erfordert außerdem ein Abonnement für das jeweilige Servicemodul und den entsprechenden Zoom-Dienst des Servicemoduls.

  20. Dienst „Kundenseitig verwalteter Schlüssel (Customer Managed Key, CMK)“. Der Dienst „Kundenseitig verwalteter Schlüssel“ ist ein fortschrittlicher Sicherheitsdienst, der es Kunden ermöglicht, bestimmte von Zoom gespeicherte Kundeninhalte mithilfe von kryptografischen Schlüsseln zu verschlüsseln und zu entschlüsseln, die von einem externen Key Management Service („KMS“) bereitgestellt und verwaltet werden. KMS bezeichnet ein verwaltetes System, das der Kunde von einem Drittanbieter erhält und das es dem Kunden ermöglicht, bestimmte kryptografische Schlüssel zu erstellen und zu kontrollieren. KMS ist kein Zoom-Dienst und muss separat vom Zoom-Dienst „Kundenseitig verwalteten Schlüssel“ bei einem von Zoom unterstützten Anbieter gekauft werden.

    1. Entsprechende Lizenz. Der Zugriff und die Nutzung des kundenseitig verwalteten Schlüssel-Service durch den Kunden erfordert ein entsprechendes Abonnement für den Zoom Meeting-Dienst, den Zoom Phone-Dienst, das Zoom Contact Center, Zoom Rooms und/oder Zoom Events. Sollte ein solches zugrunde liegendes Abonnement für den Zoom Meeting-Dienst, den Zoom Phone-Dienst, das Zoom Contact Center, Zoom Rooms und/oder Zoom Events, für das der kundenseitig verwaltete Schlüssel-Service verwendet wird, ablaufen oder aus irgendeinem Grund gekündigt werden, endet auch der Zugriff des Kunden auf den kundenseitig verwalteten Schlüssel-Service für die entsprechende Lizenz, und dem Kunden werden alle unbezahlten Gebühren oder Kosten für den kundenseitig verwalteten Schlüssel-Service in Rechnung gestellt. Sofern nicht ausdrücklich anders angegeben, sind alle Zahlungsverpflichtungen für den kundenseitig verwalteten Schlüssel-Service nicht kündbar und alle gezahlten Beträge sind nicht erstattungsfähig.

    2. KMS. Zoom ist nicht haftbar oder verantwortlich für Handlungen oder Unterlassungen eines KMS-Anbieters, jeglichen Betrieb des KMS oder die Nutzung dieses Service durch Kunden, einschließlich des Zugangs, der Änderung oder Löschung von Kundeninhalten, die besagtem KMS zuzuschreiben sind, unabhängig davon, ob der Customer Managed Key-Dienst von Zoom einen solchen KMS unterstützt. Der Kunde trägt zu jeder Zeit die alleinige Verantwortung für die Konfiguration und Wartung des im Zusammenhang mit dem Customer Managed Key-Dienst verwendeten KMS. Der Kunde nimmt zur Kenntnis und erklärt sich einverstanden, dass er für den Zugang und die Verwendung des Customer Managed Key-Dienstes: (1) in mindestens zwei Rechenzentren in zwei unterschiedlichen geografischen Regionen eine Gruppe identischer kryptografischer Schlüssel einrichten und pflegen muss; und (2) den KMS konfigurieren und pflegen muss, damit Zoom bei Bedarf für die Bereitstellung des Customer Managed Key-Dienstes auf die kryptografischen Schlüssel des Kunden zugreifen kann. Zoom übernimmt keinerlei Haftung für das Versäumnis des Kunden, die vorstehenden Anforderungen einzuhalten, was zum Verlust oder einer Verschlechterung bestimmter Dienste führen kann, darunter die dadurch resultierende fehlende Möglichkeit zur Verwendung, Aufzeichnung, Anzeige von oder Teilnahme an Zoom Meetings, Zoom Phone, Zoom Contact Center, Zoom Rooms, Zoom Events und zugehörigen Funktionen.

  21. Zoom Mesh-Dienst. Der Zoom Mesh-Dienst ist ein nativer eCDN-Dienst (Enterprise Content Delivery Network), der eine dynamische, auf der Zoom-Anwendung basierende Peer-to-Peer-Medienweiterleitungstechnologie verwendet, die von der Zoom Cloud-Infrastruktur gesteuert wird. Der Zoom Mesh-Dienst wurde entwickelt, um die Netzwerkbandbreitenauslastung bestimmter Zoom-Dienste (z. B. Zoom Webinar und Zoom Events) zu verbessern, indem die Anzahl der gleichzeitigen identischen Medienstreams, die an das Netzwerk eines Kunden gesendet werden, reduziert wird. Der Zugriff auf und die Nutzung des Zoom Mesh-Dienstes durch den Kunden erfordert ein zugrunde liegendes Abonnement für bestimmte Zoom-Dienste (z. B. Zoom Webinar oder Zoom Events).

  22. Zoom Virtual Agent. Zoom Virtual Agent ist ein softwarebasierter Chat-Anwendungsdienst, der mithilfe von künstlicher Intelligenz Unterhaltungen automatisiert und Lösungen für Kundenbindung, Kundensupport, technischen Support und andere Zwecke bietet.

  23. Zoom Mail and Calendar.

    1. Zoom Mail- und Kalender-Dienst. Der Zoom Mail- und Kalender-Dienst („Mail- und Kalender-Dienst“) ist ein von Zoom gehosteter E-Mail- und Kalender-Dienst, der über die Mobil- und Desktop-Client-Anwendungen von Zoom zugänglich ist.

    2. Verschlüsselungsschlüssel für Sicherungszwecke. Für den Mail- und Kalenderdienst wird jedem Benutzer während der Einrichtung des E-Mail-Teils des Mail- und Kalenderdienstes ein Verschlüsselungsschlüssel für Sicherungszwecke bereitgestellt. Der Kunde bestätigt und stimmt zu, dass die Verschlüsselungsschlüssel für Sicherungszwecke möglicherweise erforderlich sind, um auf E-Mail-Nachrichten im Mail- und Kalenderdienst zuzugreifen, falls der Kunde oder ein Benutzer den Zugriff auf ein Gerät verliert, die Zoom-Anwendung deinstalliert oder eine Festplatte neu formatiert, und dass der Kunde allein für die Aufbewahrung zugänglicher Kopien dieser Verschlüsselungsschlüssel für Sicherungszwecke verantwortlich ist. Zoom bewahrt keine Verschlüsselungsschlüssel für Sicherungszwecke auf und ist nicht haftbar oder verantwortlich für die Unzugänglichkeit von E-Mail-Nachrichten im Mail- und Kalenderdienst oder für Datenverluste, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Kundeninhalte, die sich aus dem Versäumnis des Kunden ergeben, Kopien dieser Verschlüsselungsschlüssel für Sicherungszwecke aufzubewahren.

    3. Zoom Mail- und Kalender-Client. Der Zoom Mail- und Kalender-Client („Mail- und Kalender-Client“) ist ein Integrationsdienst, der es den Benutzern eines Kunden ermöglicht, in den mobilen und Desktop-Client-Anwendungen von Zoom auf die E-Mails und Kalender ihrer Drittanbieter zuzugreifen und diese anzuzeigen.

    4. Zugehöriges Abonnement. Für den Zugriff auf den Mail- und Kalender-Dienst und dessen Nutzung ist ein zugehöriges Abonnement von Zoom Meeting-Diensten erforderlich. Für den Mail- und Kalender-Dienst ist ein bezahltes Abonnement von Zoom Meeting-Diensten erforderlich. Für den Fall, dass ein solches zugrunde liegendes Abonnement von Zoom Meeting-Diensten abläuft oder aus irgendeinem Grund beendet wird, erlischt auch der Zugriff des Kunden auf den Mail- und Kalender-Dienst; der Mail- und Kalender-Client wird ebenfalls beendet.

  24. Zoom Scheduler

    1. Definitionen.

      1. „Scheduler-Host“ bezeichnet die Person, der Zugriffs- und Nutzungsrechte für Zoom Scheduler zugewiesen wurden. Ein Scheduler-Host ist ein „Host“ im Sinne der Definitionen von „Host“ und „Endbenutzer“ in dieser Vereinbarung.

    2. Zoom Scheduler-Dienst. Zoom Scheduler ist ein Dienst zur Terminplanung, auf den der Scheduler-Host über die Zoom-Website und die Zoom-Anwendung zugreifen kann. Zoom Scheduler ermöglicht es dem Scheduler-Host, seine Verfügbarkeit für Termine mit Teilnehmern (einschließlich Teilnehmern außerhalb der Organisation des Scheduler-Hosts und solchen, die den Kalender des Scheduler-Hosts normalerweise nicht einsehen können) per Weblink anzugeben, der per E-Mail, Chat oder Textnachricht versendet wird, und erleichtert die Auswahl von Teilnehmern an einem bevorzugten Termin. Wenn ein Teilnehmer einen Termin auswählt, bucht Zoom Scheduler den Termin im Kalender des Scheduler-Hosts und sendet eine Kalendereinladung an die E-Mail-Adresse, die der Teilnehmer angegeben hat. Um Zoom Scheduler nutzen zu können, muss der Scheduler-Host einen unterstützten Kalenderdienst nutzen und integrieren.

  25. Zoom Huddles.

    1. Definitionen.

      1. „Huddles-Host“ bezeichnet die Person, die mit dem Zugriff von Zoom Huddles und dessen Nutzung beauftragt wurde. Ein Huddles-Host ist ein „Host“ im Sinne der in dieser Vereinbarung verwendeten Definitionen von „Host“ und „Endbenutzer“.

    2. Beschreibung des Dienstes. Ein Zoom Huddle ist ein dauerhafter virtueller Arbeitsplatz, der von einem Huddles-Host erstellt wird und an dem der Huddles-Host und die Teilnehmer teilnehmen können, um gemeinsam und fortlaufend mithilfe von Sprach-, Video- und Bildschirmfreigabefunktionen zusammen zu arbeiten. Ein vom Kunden verwalteter Zoom Huddle ist für alle Endbenutzer zugänglich. Erweiterte Features und Funktionen für Zoom Huddles können wie in dem Bestellformular beschrieben erworben werden. Jeder Endbenutzer, der ein Zoom Huddle erstellt oder daran teilnimmt, muss angemeldet sein und über ein gültiges Zoom-Konto verfügen.

  26. Zoom AI Companion. Zoom AI Companion ist ein KI-Assistent, der in die Zoom-Anwendung und -Dienste integriert ist, um dem Kunden bestimmte Funktionen bereitzustellen, darunter, aber nicht beschränkt auf, Meeting-Zusammenfassungen, intelligente Aufzeichnungen, Nachrichtenerstellung und andere zusätzliche Zoom AI Companion-Funktionen, die von Zeit zu Zeit verfügbar gemacht werden können. Zoom AI Companion ist darauf ausgelegt, Personen dazu zu befähigen, produktiver zu arbeiten, die Effektivität des Teams zu verbessern und ihre Fähigkeiten auszubauen. Alle Ausgaben, die im Zusammenhang mit der Verwendung von Zoom AI Companion erstellt werden, gelten als Kundeninhalte.

    1. Custom AI Companion-Add-On.

      1. Definition.

        1. „CAIC-Benutzer“ bezeichnet die Person, die vom Kunden mit dem Zugriff auf Zoom CAIC und dessen Nutzung beauftragt wurde. Ein CAIC-Benutzer gilt als „Host“ im Sinne der in der Vereinbarung verwendeten Definitionen von „Host“ und „Endbenutzer“.

      2. Beschreibung des Dienstes. Custom AI Companion ist ein multifunktionales Add-on, das es Kunden ermöglicht, ihr AI Companion-Erlebnis zu individualisieren und zu personalisieren. Zu den Verbesserungen gehören benutzerdefinierte Wissensquellen und Integrationen, benutzerdefinierte Vorlagen für Meeting-Zusammenfassungen, benutzerdefinierte Avatare, zusätzliche Funktionen und weitere Tools zur Effizienzsteigerung, die auf die Bedürfnisse der Kunden zugeschnitten sind.

  1. Zoom Visitor Management. Der Dienst „Zoom Visitor Management“ unterstützt Sie beim Besuchermanagement an physischen Standorten. Dazu stehen Ihnen Funktionen zum Einladen und Verwalten von Gästen zur Verfügung. Zoom Visitor Management bietet unter anderem die Möglichkeit, Einladungen und Besucherinformationen an Gäste zu senden, das Einchecken zu verwalten, Arbeitsplatzreservierungen zu koordinieren und Besuchsdaten zu analysieren.

  2. Workvivo-Dienst.

    1. Definitionen.

      1. „Autorisierter Benutzer“ bezeichnet einen Mitarbeiter oder Auftragnehmer des Kunden, der berechtigt ist, den Workvivo-Dienst für interne Geschäftszwecke des Kunden zu nutzen. Ein autorisierter Benutzer ist ein „Endbenutzer“ im Sinne der Definition von „Endbenutzer“, die in der Vereinbarung verwendet wird.

    2. Beschreibung des Dienstes. Der Workvivo-Dienst ist eine digitale Plattform für die Mitarbeitererfahrung, die es Kunden ermöglicht, ihre gesamte Belegschaft über eine cloudbasierte Komplettlösung (den „Workvivo-Dienst“) zu erreichen und einzubinden. Der Workvivo-Dienst kombiniert interne Unternehmenskommunikation, Interaktion, Anerkennung, Intranet, Messung des Mitarbeiterengagements und weitere Funktionen und Merkmale. Autorisierte Benutzer können über Tablets, Desktop-Computer und Mobilgeräte auf den Workvivo-Dienst zugreifen, Inhalte teilen und interagieren.

    3. Add-on-Dienste. Zusätzliche Add-on-Dienste, wie zum Beispiel Workvivo TV, Workvivo Advanced Analytics und Workvivo Chat, stehen Kunden mit einem entsprechenden Abonnement des Workvivo-Dienstes zur Verfügung. Zusätzliche Add-on-Dienste können von Zeit zu Zeit hinzugefügt werden, wie im Bestellformular des Kunden angegeben. Sollte das zugrunde liegende Abonnement des Workvivo-Dienstes auslaufen oder aus irgendeinem Grund gekündigt werden, endet auch der Zugang des Kunden zu den genannten Add-on-Diensten.

      1. Workvivo TV. Workvivo TV ermöglicht es Kunden, ausgewählte Inhalte des Workvivo-Dienstes auf unterstützte Smart-Geräte wie Bildschirme im Büro, Pausenraum und in Gemeinschaftsbereichen zu übertragen. Workvivo TV unterstützt Übersetzungen in mehrere Sprachen.

      2. Erweiterte Analysen von Workvivo. Erweiterte Analysen von Workvivo bieten detaillierte Analysen und Einblicke in die Nutzung des Workvivo-Dienstes, die Interaktion mit Inhalten, die Leistung und die Mitarbeitereinbindung.

      3. Workvivo Chat. Workvivo Chat ermöglicht es autorisierten Benutzern, Nachrichten in Echtzeit in Peer-to-Peer- und Gruppen-Chats innerhalb des Unternehmens eines Kunden zu senden.

  3. Zoom Workplace für Frontline.

    1. Definition.

      1. „ZWF-Benutzer“ bezeichnet die Person, die vom Kunden mit dem Zugriff auf Zoom Workplace für Frontline und dessen Nutzung beauftragt wurde. Ein ZWF-Benutzer gilt als „Host“ im Sinne der in der Vereinbarung verwendeten Definitionen von „Host“ und „Endbenutzer“.

    2. Beschreibung des Dienstes. Zoom Workplace für Frontline ist eine mobile Kommunikationslösung für Kunden, die Schicht-Chat-Gruppen, Meeting- und Push-to-Talk-Funktionen, Aufgabenverwaltung und andere Funktionen auf dem Mobilgerät eines ZWF-Benutzers bereitstellt. Zoom Workplace für Frontline unterstützt KI-gestütztes Arbeitsmanagement und Echtzeitkommunikation, um die Zusammenarbeit im Schichtbetrieb und die betriebliche Effizienz zu fördern.

  4. Klinische Notizen.

    1. Definition.

      1. „Klinische Notizen-Benutzer“ bezeichnet die Person, die vom Kunden mit dem Zugriff auf Klinische Notizen und dessen Nutzung beauftragt wurde. Ein Klinische Notizen-Benutzer gilt als „Host“ im Sinne der in der Vereinbarung verwendeten Definitionen von „Host“ und „Endbenutzer“.

    2. Beschreibung des Dienstes. „Klinische Notizen“ ist ein Notiz- und Transkriptionsdienst für Desktop- und Mobilgeräte, der die Interaktionen zwischen Arzt und Patient verbessern kann. Mithilfe künstlicher Intelligenz bietet der Dienst Transkripte und spezialisierte Meeting-Zusammenfassungen, die als klinische Notizen formatiert sind, um die Produktivität und Patientenkommunikation zu optimieren. Klinische Notizen können in Zoom-Meetings oder bei persönlichen Terminen verwendet werden. Für den Dienst ist ein separates und aktives Zoom Meetings-Abonnement erforderlich.
  5. Zoom Hub.

    1. Definition.

      1. „Zoom Hub-Benutzer“ bezeichnet die Person, die für den Zugang und die Nutzung von Zoom Hub zuständig ist. Ein Zoom Hub-Benutzer gilt als „Host“ für die Zwecke der Definitionen von „Host“ und „Endbenutzer“, die in diesem Vertrag verwendet werden.

    2. Beschreibung des Dienstes. Zoom Hub ist eine von Zoom gehostete zentrale Dateiverwaltungsfunktion, auf die über die Client-Anwendung von Zoom zugegriffen werden kann. Zoom Hub indexiert Dateien von Zoom Hub-Benutzern, die durch die Nutzung der Dienste generiert wurden (zum Beispiel Meeting-Aufzeichnungen), und beinhaltet eine durchsuchbare Oberfläche, sodass Dateien von Zoom Hub-Benutzern organisiert und abgerufen werden können.