
Wir möchten uns gerne noch einmal vorstellen
Zoom hat sich weiterentwickelt. Erfahren Sie, warum wir unseren Namen ändern und was dies für unsere Kunden bedeutet.
Aktualisiert am March 30, 2022
Veröffentlicht am July 18, 2021
Eric gründete Zoom im Jahr 2011. Sein Ziel war, zur Zufriedenheit seiner Kunden beizutragen und Menschen in einer störungsfreien Videoumgebung zusammenzuführen. Die Kommunikationsplattform von Zoom verändert weiterhin die Art und Weise, wie globale Unternehmen sich verbinden, kommunizieren und kollaborativ arbeiten. Als Chief Executive Officer des Unternehmens ebnete Eric S. Yuan Zoom den Weg zu einem der erfolgreichsten Börsengänge eines Technologieunternehmens im Jahr 2019.
Business Insider ernannte ihn zu einem der mächtigsten Menschen in der Unternehmenstechnologie im Jahr 2017. Im Jahr 2018 zeichnete Glassdoor ihn als Top-CEO für US-Großunternehmen aus. 2019 erhielt er als Führungskraft, die das Geschehen in der globalen Wirtschaft verändert hat, überdies in „The Bloomberg 50“ Anerkennung. 2020 ernannte das Time Magazine Eric zum Unternehmer des Jahres sowie zu einem der 100 einflussreichsten Menschen im Jahr 2020. Er wurde außerdem von Comparably zum besten CEO für Diversität im Jahr 2021 ernannt.
Vor dessen Gründung war er als Corporate Vice President of Engineering bei Cisco tätig, wo er für die Entwicklung gemeinschaftlicher Software verantwortlich zeichnete. Eric war des Weiteren Gründungsmitglied und stellvertretender Cheftechniker bei Webex.
Eric wird bei 11 erteilten und 20 angemeldeten Patenten im Bereich des kollaborativen Arbeitens in Echtzeit als Erfinder genannt.
Anmerkung der Redaktion (30. September 2021): Am 30. September 2021 haben Zoom und Five9 den in diesem Blogeintrag genannten Fusionsvertrag einvernehmlich gekündigt. Weitere Informationen finden Sie in diesem aktualisierten Artikel.
Als CEO von Zoom freue ich mich, anzukündigen, dass wir eine Vereinbarung über die Übernahme von Five9, einem führenden Anbieter von intelligenten Cloud-Contact-Centern, getroffen haben. Weitere Details zu dieser Nachricht finden Sie in unserer Pressemeldung.
Wir sind ständig auf der Suche nach Wegen, wie wir unsere Plattform verbessern können. Die Übernahme von Five9 fügt sich natürlich in unser Portfolio ein, wodurch wir unseren Kunden noch mehr Freude bereiten und einen größeren Mehrwert bieten können.
Wir erwarten, dass die Präsenz von Zoom beim Kunden durch diese Übernahme gestärkt wird. Ebenso rechnen wir damit, dass sich unser langfristiges Wachstum durch die Erschließung des Contact-Center-Markts mit einem Gesamtvolumen von 24 Milliarden Dollar beschleunigen wird. Five9 ist ein Vorreiter auf dem Gebiet der cloudbasierten Contact-Center-Software. Seine höchst skalierbaren und sicheren Cloud-Contact-Center bieten eine umfassende Produktfamilie benutzerfreundlicher Anwendungen, welche die Verwaltung und Optimierung des Umgangs mit Kundenanfragen über verschiedene Kanäle hinweg ermöglichen. Durch die Verknüpfung der Contact Center as a Service(CCaaS)-Lösung von Five9 mit der breiten Kommunikationsplattform von Zoom verändert sich die Art und Weise, wie Unternehmen mit ihren Kunden kommunizieren. Mit dieser Kombination schaffen wir die Kundenbindungsplattform der Zukunft.
Im Laufe des letzten Jahres hat sich der Trend hin zu hybriden Arbeitsmodellen beschleunigt. Dadurch wurde auch der Wechsel von Contact Centern in die Cloud vorangetrieben und die Kundennachfrage nach kundenspezifischen und personalisierten Erlebnissen angekurbelt. Unternehmen müssen nicht nur ihren Kunden ermöglichen sich über ihre bevorzugten Kanäle einzubringen, sondern auch ihre Teams befähigen, mehr zu erreichen und dies mit Einfühlungsvermögen, Zielstrebigkeit und Verbundenheit zu tun. Wir sind fest davon überzeugt, dass wir gemeinsam Kunden in die Lage versetzen, ihre Geschäftsabläufe neu zu gestalten und außergewöhnliche Ergebnisse zu erzielen.
Wir haben bereits eine starke Nachfrage nach unserer modernen Cloud-Telefonanlage Zoom Phone verzeichnet, die eine digitale Alternative zu altgedienten Telefonangeboten darstellt. Zoom Phone ermöglicht Unternehmen, auf neue und bequeme Weise Verbindungen aufzubauen und mit Kundenanfragen umzugehen, um die Geschäftsprozesse am Laufen zu halten. Mit dieser Übernahme ergänzen wir die zunehmende Beliebtheit unseres Zoom Phone-Angebots. Wir positionieren uns damit für eine Beschleunigung des Unternehmenswachstums und für eine noch stärkere Rolle beim Vorantreiben der digitalen Zukunft, die Unternehmen und Kunden näher zusammenbringt.
Als langjähriger Partner von Five9 wissen wir aus eigener Erfahrung, wozu sein fantastisches Team fähig ist. Wir wissen auch, dass unsere beiden Unternehmen dieselben Werte teilen. Wir sind von der Idee besessen, die Kunden glücklich zu machen — unser gemeinsamer Schwerpunkt und Antrieb wird daher bei der Schaffung einer gemeinsamen Zukunft eine wesentliche Rolle spielen.
Vor allem ist uns bewusst, dass ein offenes Partnersystem ein wichtiger Vorteil von Zoom ist, denn es treibt die Innovation voran und stellt sicher, dass die Kunden eine größere Auswahl und Flexibilität haben, um ihre einzigartigen Bedürfnisse zu erfüllen. Wir gehen davon aus, dass wir unsere Partnerschaften aufrechterhalten, um weiterhin das jeweilige Contact Center der Wahl unserer Kunden zu unterstützen.
Dabei handelt es sich nur um den ersten Schritt in einem Prozess. Die Transaktion, die voraussichtlich in der ersten Hälfte des Kalenderjahres 2022 vollzogen werden wird, hängt von der Zustimmung der Five9-Aktionäre, dem Erhalt der erforderlichen regulierungsbehördlichen Genehmigungen und anderen üblichen Vollzugsbedingungen ab.
Wir sind begeistert, dass wir Five9 in der Zoom-Familie willkommen heißen dürfen!
Diese Mitteilung enthält zukunftsorientierte Informationen im Zusammenhang mit Zoom, Five9 und der Übernahme von Five9 durch Zoom, welche mit erheblichen Risiken, Unwägbarkeiten und Annahmen verbunden ist, die dazu führen könnten, dass die tatsächlichen Ergebnisse wesentlich von den in diesen Aussagen ausgedrückten oder implizierten Ergebnissen abweichen. Unter die zukunftsorientierten Aussagen in dieser Mitteilung fallen unter anderem Aussagen zu den potenziellen Vorteilen der Transaktion für Zoom, Five9 und ihre jeweiligen Kunden, den Plänen, Zielen, Erwartungen und Absichten von Zoom im Hinblick auf das zusammengeführte Unternehmen, dem Ausmaß der Gelegenheit für Zoom im Bereich Contact Center, der Finanzlage, dem operativen Ergebnis und dem Betriebsergebnis von Zoom oder Five9, sowie dem voraussichtlichen Zeitpunkt des Vollzugs der geplanten Transaktion.
Zu diesen Unwägbarkeiten und Risiken gehören unter anderem Risiken im Zusammenhang mit der Fähigkeit von Zoom, die geplante Transaktion termingerecht oder überhaupt zu vollziehen; die Fähigkeit von Zoom, den Betrieb und die Belegschaft von Five9 erfolgreich zu integrieren; die Fähigkeit von Zoom, seine Pläne, Prognosen und anderen Erwartungen im Hinblick auf die Geschäfte von Five9 nach Abschluss der Transaktion umzusetzen und erwartete Synergien zu realisieren; die Erfüllung der aufschiebenden Bedingungen für den Vollzug der geplanten Transaktion; die Fähigkeit von Zoom, die regulierungsbehördliche Genehmigung zu den erwarteten Bedingungen termingerecht oder überhaupt sicherzustellen, insbesondere angesichts der jüngsten regulierungsbehördlichen Entwicklungen in den Vereinigten Staaten von Amerika und anderswo; die Fähigkeit, die erwarteten Vorteile der Transaktion zu nutzen, u. a. die Möglichkeit, dass die erwarteten Vorteile der Transaktion gar nicht oder nicht innerhalb des erwarteten Zeitraums genutzt werden; durch die Transaktion verursachte Störungen, welche die Aufrechterhaltung der Geschäfts- und Arbeitsbeziehungen erschweren; negative Auswirkungen der Ankündigung oder des Vollzugs der geplanten Transaktion auf den Marktpreis der Zoom-Stammaktie der Klasse A oder auf das operative Ergebnis von Zoom; das Risiko von Rechtsstreitigkeiten und/oder regulierungsbehördliche Maßnahmen im Zusammenhang mit der geplanten Transaktion; das Aufwenden von Zeit durch die Unternehmensführung und von Zoom-Ressourcen sowie andere Auslagen, die im Zusammenhang mit der Zustimmung oder Genehmigung der Transaktion durch Regulierungsbehörden oder Regierungen verursacht werden; die Möglichkeit, dass konkurrierende Angebote für die Übernahme von Five9 abgegeben werden; die Auswirkungen der Ankündigung oder der Anhängigkeit der Transaktion auf die Unternehmen und allgemeinen wirtschaftlichen Bedingungen von Zoom und Five9; die Auswirkungen geopolitischer Ereignisse; die Leistung und Sicherheit des Zoom-Dienstes, u. a. die Ressourcen und Kosten, die erforderlich sind, um unerwartete Ausfallzeiten zu vermeiden und potenzielle Sicherheitsverstöße, Cyberangriffe und Sicherheitslücken zu verhindern, zu erkennen und zu beheben, die zu vermindertem Umsatz, erhöhten Kosten, Haftungsansprüchen führen könnten oder den Ruf und die Wettbewerbsfähigkeit von Zoom schädigen könnten; übermäßige Ausfälle und Störungen bei den Online-Diensten von Zoom, falls es Zoom nicht gelingt, eine angemessene Betriebsinfrastruktur aufrechtzuerhalten; Wettbewerbsfaktoren, u. a. neue Marktteilnehmer und Veränderungen im Wettbewerbsumfeld und stärkerer Wettbewerb; die Kundennachfrage nach Zoom-Produkten und -Diensten; die Fähigkeit von Zoom und Five9, qualifiziertes Personal zu gewinnen, einzubinden und zu halten; die Fähigkeit von Zoom, sein geistiges Eigentum zu schützen und seine Marke zu entwickeln; die Fähigkeit von Zoom, neue Dienstleistungen und Produktfunktionen zu entwickeln; das Betriebsergebnis und der Cashflow von Zoom; die Auswirkungen der Transaktion auf die Strategie von Zoom, Unternehmen, Joint Ventures, Dienste, Technologien und geistiges Eigentum mit ergänzendem Charakter zu übernehmen oder darin zu investieren; Änderungen der Steuergesetzgebung oder anderer Gesetze, der Vorschriften, Steuersätze und -politik; und die Auswirkungen neuer Rechnungslegungsgrundsätze.
Diese Risiken, sowie andere Risiken im Zusammenhang mit der geplanten Transaktion, werden in der Registrierungserklärung auf Formular S-4 und der Vollmacht/dem Prospekt beschrieben, die im Zusammenhang mit der geplanten Transaktion bei der Securities and Exchange Commission (SEC) eingereicht werden. Während die hier vorgelegte Liste der Faktoren und die Liste der Faktoren, die in der Registrierungserklärung auf Formular S-4 vorgelegt werden, als repräsentativ betrachtet werden, sollte eine solche Liste nicht als lückenlose Erklärung aller potenziellen Risiken und Unwägbarkeiten betrachtet werden. Für weitere Informationen zu anderen Faktoren, die dazu führen könnten, dass die tatsächlichen Ergebnisse erheblich von den in den zukunftsorientierten Aussagen beschriebenen abweichen, beachten Sie bitte die jeweiligen periodischen Berichte von Zoom und Five9 sowie andere Einreichungen bei der SEC, einschließlich der Risikofaktoren, die in den jüngsten Quartalsberichten von Zoom und Five9 auf Formular 10-Q und den Jahresberichten auf Formular 10-K ermittelt wurden.
Die in dieser Mitteilung enthaltenen zukunftsorientierten Aussagen beziehen sich lediglich auf den Stand vom Datum der Mitteilung. Zoom übernimmt keine Verpflichtung und hat nicht die Absicht, diese zukunftsorientierten Aussagen zu aktualisieren, es sei denn dies ist gesetzlich vorgeschrieben.
Im Zusammenhang mit dem geplanten Zusammenschluss beabsichtigt Zoom bei der SEC eine Registrierungserklärung auf Formular S-4 einzureichen, die ein Dokument, das als Prospekt von Zoom dient, und eine Vollmacht von Five9 (die „Vollmacht/der Prospekt“) enthält. Nachdem die Registrierungserklärung von der SEC für wirksam erklärt wurde, wird die Vollmacht/der Prospekt an die Aktionäre von Five9 geliefert werden. BEVOR SIE STIMM- ODER ANLAGEENTSCHEIDUNGEN TREFFEN, SIND DIE INHABER VON WERTPAPIEREN VON ZOOM UND FIVE9 ANGEHALTEN, DIE VOLLMACHT/DEN PROSPEKT (EINSCHLIESSLICH ALLER ÄNDERUNGEN UND ERGÄNZUNGEN) UND ANDERE DOKUMENTE IM ZUSAMMENHANG MIT DEM GEPLANTEN UNTERNEHMENSZUSAMMENSCHLUSS, DIE BEI DER SEC EINGEREICHT WERDEN, ZU LESEN, SOBALD SIE VERFÜGBAR SIND, DA SIE WICHTIGE INFORMATIONEN ÜBER DEN GEPLANTEN ZUSAMMENSCHLUSS ENTHALTEN WERDEN. Investoren und Wertpapierinhaber können Kopien der Vollmacht/des Prospekts (wenn verfügbar) und anderer von Zoom und Five9 bei der SEC eingereichten Dokumente kostenfrei über die von der SEC gepflegte Website unter http://www.sec.gov beziehen. Kopien der von Zoom bei der SEC eingereichten Dokumente sind kostenfrei verfügbar unter der Überschrift SEC Filings (Einreichungen bei der SEC) im Abschnitt Investor Relations (Anlegerbeziehungen) auf der Website von Zoom unter https://investors.zoom.us/. Kopien der von Five9 bei der SEC eingereichten Dokumente sind kostenfrei verfügbar unter der Überschrift Financials & Filings (Finanzen und Einreichungen) im Abschnitt Investor Relations (Anlegerbeziehungen) auf der Website von Five9 unter https://investors.five9.com/.
Zoom und Five9 sowie ihre jeweiligen Direktoren und Führungskräfte können als Beteiligte bei der Werbung um Stimmrechtsübertragung hinsichtlich der geplanten Transaktion angesehen werden. Informationen über die Direktoren und Führungskräfte von Zoom sind in Formular 10-K von Zoom für das am 31. Januar 2021 endende Jahr dargelegt sowie in der Vollmacht für die Jahreshauptversammlung der Zoom-Aktionäre 2021, die bei der SEC jeweils am 18. März 2021 und am 5. Mai 2021 eingereicht wurden. Informationen über die Direktoren und Führungskräfte von Five9 sind in Formular 10-K von Five9 für das am 31. Dezember 2020 endende Jahr dargelegt sowie in der Vollmacht für die Jahreshauptversammlung der Five9-Aktionäre 2021, die bei der SEC jeweils am 1. März 2021 und am 29. Mai 2021 eingereicht wurden. Aktionäre können weitere Informationen hinsichtlich der Interessen der Beteiligten erhalten, indem sie die Registrierungserklärung und die Vollmacht/den Prospekt und andere einschlägige Materialien lesen, die im Zusammenhang mit der geplanten Transaktion bei der SEC eingereicht werden, wenn diese verfügbar werden. Anleger sollten die Vollmacht/den Prospekt aufmerksam lesen, wenn sie verfügbar werden, bevor sie Stimm- oder Anlageentscheidungen treffen.
Diese Mitteilung stellt weder ein Verkaufsangebot noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Kaufangebots für Wertpapiere oder Werbung um Stimmen oder Zustimmung dar, noch dürfen Wertpapierverkäufe in einem Rechtsgebiet stattfinden, in dem derartige Angebote, Aufforderungen oder Verkäufe vor der Registrierung oder Qualifizierung gemäß den Wertpapiergesetzen des jeweiligen Rechtsgebietes gesetzeswidrig wären. Es dürfen keine Wertpapierangebote gemacht werden, außer durch einen Prospekt, der die Anforderungen von Section 10 des Securities Act von 1933 in der jeweils gültigen Fassung erfüllt.