Die Welt wendet sich der nächsten Arbeitsphase zu und Organisationen in aller Welt überlegen, wie sie ihre Mitarbeiter und Kunden mit einem hybriden Ansatz besser unterstützen können. Im Justizwesen müssen die Verantwortlichen entscheiden, ob Anhörungen zum Wohle der Öffentlichkeit eher virtuell, hybrid oder in Präsenz stattfinden sollten.
Gerichtsvorsitzende, die nicht recht wissen, wo sie anfangen sollen, sollten überlegen, welches Format die größte Teilnehmerzahl zulässt, für den jeweiligen Fall angemessen wirkt und möglichst vielen Menschen entgegenkommt. So eignen sich etwa verwaltungsrechtliche Verfahren bestens für eine virtuelle Anhörung – für die einfache Anfechtung eines Strafzettels bedarf es nur einer schnellen Sitzung auf Zoom.
Ebenso kann bei oftmals recht angespannten Scheidungsverfahren Videotechnologie zur Deeskalation beitragen. Und bei Verhandlungen vor dem Familiengericht ließe sich mit Funktionen für kollaboratives Arbeiten – wie Breakout-Räumen oder virtuellen Hintergründen – eine freundlichere, aber professionelle Umgebung schaffen.
Doch auch für das Gerichtspersonal bietet das Hybridmodell Vorteile. Wann immer die Verantwortlichen entscheiden, eine Verhandlung virtuell abzuhalten, sparen sie Richtern, Anwälten und Dolmetschern Zeit und Geld, das sie sonst für eine Sitzung in Präsenz ausgeben müssten.