Überblick
Wir wollen die Gesetze beachten und unseren Benutzern weiterhin Freude bereiten. Wir haben deshalb ein mehrstufiges Überprüfungssystem eingeführt, das zur Orientierung bei Entscheidungen bezüglich unserer Richtlinien zur angemessenen Nutzung und unserer Servicebedingungen dient. Nachdem wir eine Meldung erhalten haben, prüft das Zoom-eigene Vertrauens- und Sicherheitsteam die Meldung, um festzustellen, ob ein Verstoß gegen unsere Servicebedingungen oder die Richtlinien zur angemessenen Nutzung vorliegt.
Wir haben einen dokumentierten Eskalations- und Überprüfungsprozess für komplexe Meldungen eingerichtet. Unser vierstufiges Überprüfungssystem stellt sicher, dass alle Meldungen die nötige Sorgfalt und Aufmerksamkeit erhalten, damit wir unseren Benutzern ein Erlebnis bieten können, das nicht nur offen und vielfältig ist, sondern auch frei von schädlichen oder bösartigen Aktivitäten.
Stufe I
Unsere Prüfer auf Stufe I sind in den Richtlinien zur angemessenen Nutzung geschult und haben eine Resilienzprüfung durchlaufen. Außerdem stehen ihnen Ressourcen für die psychische Gesundheit zur Verfügung. Auf Stufe I werden Meldungen geprüft, die von Personen oder KI als Verstöße verschiedener Kategorien gekennzeichnet oder eingereicht wurden. Hierunter fallen unter anderem Darstellungen sexuellen Kindesmissbrauchs (CSAM), Spam, gewaltbereite extremistische Gruppen und Hassreden. Entscheidungen, die unsere Prüfer der Stufe I nicht zügig allein oder in Absprache mit Kollegen oder Vorgesetzten treffen können, werden an Stufe II eskaliert.
Stufe II
Neben Meldungen, die aus Stufe I eskaliert wurden, überprüft das Team der Stufe II auch bestimmte Verstöße in erster Instanz, zum Beispiel potenzielle Urheberrechts- oder Markenverletzungen. Entscheidungen, die unsere Prüfer der Stufe II nicht zügig allein oder in Absprache mit Kollegen oder Vorgesetzten treffen können, werden an Stufe III eskaliert.
Stufe III
Neben Meldungen, die aus Stufe II eskaliert wurden, prüft Stufe III kontroverse, schwer einzuordnende Meldungen. Entscheidungen auf Stufe III werden nach dem Konsensprinzip getroffen. Wenn sich im Team kein Konsens findet, wird der Fall an Stufe IV eskaliert. Entscheidungen der Stufe III werden als Präzedenzfälle festgehalten, damit sie uns bei zukünftigen Entscheidungen helfen können.
Stufe IV (Beschwerdeausschuss)
Stufe IV, auch bekannt als Beschwerdeausschuss, ist die letzte Stufe im System, die aus Stufe III hochgestufte Fälle überprüft.
Die Panelmitglieder der Stufe IV werden mit großer Sorgfalt über ein durchdachtes Ernennungsverfahren ausgewählt. Panelmitglieder müssen bei Entscheidungen in der Vergangenheit eine gute Urteilsfähigkeit bewiesen haben. Wir wollen Panelmitglieder, die aufgeschlossen sind, gut zuhören können, aus unterschiedlichen Kreisen kommen, sich hinsichtlich Erfahrungsschatz und Beschäftigungsdauer unterscheiden und in verschiedenen Abteilungen innerhalb von Zoom tätig sind.
Panelmitglieder werden für eine einjährige Amtszeit berufen. Am Ende der Amtszeit wird die Hälfte der Panelmitglieder freigestellt. Wenn sich weniger als die Hälfte der Panelmitglieder entscheiden, das Panel zu verlassen, wird der Rest der Hälfte stichprobenweise ausgewählt. Mindestens ein paar Panelmitglieder werden im Amt bleiben, damit dem Panel ein gewisses Maß an institutionellem Gedächtnis erhalten bleibt. Kein Panelmitglied kann länger als insgesamt zwei Jahre im Amt bleiben. Jedes Jahr werden neue Panelmitglieder ernannt, die diejenigen, die freigestellt wurden, ersetzen.
Entscheidungen auf Stufe IV sind Mehrheitsentscheidungen. Um Objektivität zu gewährleisten, ist es den Panelmitgliedern nicht gestattet, Fälle außerhalb des Panels zu diskutieren, solange noch keine Entscheidung gefällt wurde. Wie bei den Entscheidungen auf Stufe III, sorgen wir dafür, dass Entscheidungen aus Stufe IV präsent bleiben, damit wir aus jedem einzelnen Fall lernen können.
Aus Rücksicht auf unsere Benutzer und Mitarbeiter im Vertrauens- und Sicherheitsteam geben wir keine Kommentare zu anhängigen Vertrauens- und Sicherheitssachen ab.