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Zoom als erster Videokonferenzanbieter für digitale und hybride Gremienarbeit in NRW zugelassen

5 Minute Lesezeit

Aktualisiert am September 13, 2023

Veröffentlicht am September 13, 2023

Zoom als erster Videokonferenzanbieter für digitale und hybride Gremienarbeit in NRW zugelassen
Lena Maria Stork
Lena Maria Stork

Zoom kann nun für digitale und hybride Sitzungen für kommunale Gremienarbeit genutzt werden 

Was während der Corona-Pandemie als „Ausnahmefall“ genehmigt wurde, kann nun im Bundesland Nordrhein-Westfalen zur Regel werden: Digitale und hybride kommunale Gremiensitzungen. Grundlage dafür ist das Landesgesetz zur „Einführung digitaler Sitzungen für kommunale Gremien und zur Änderung kommunalrechtlicher Vorschriften“ aus dem April 2022. Eine Voraussetzung muss die Kommune allerdings erfüllen: Der verwendete Kommunikationsdienstleister muss bestimmte technische, datenschutzrechtliche und funktionale Aspekte gewährleisten und diese Aspekte von der Gemeindeprüfungsanstalt Nordrhein-Westfalen (gpa NRW) genehmigen lassen.  Zoom ist nun die erste zugelassene Videokommunikationsplattform, die diese Standards für die Produkte Zoom und Zoom X erfüllt und von der gpa NRW zugelassen wurde (PDF Download).

„Vertrauenswürdige Kommunikation hat bei Zoom höchste Priorität. Bei der Prüfung wurde festgestellt, dass unsere Plattform alle technischen, datenschutzrechtlichen und organisatorischen Anforderungen erfüllt. Damit gewährleisten wir einen Standard, der diesem sensiblen Anwendungsbereich genügt. Wir freuen uns auf die weitere gute Zusammenarbeit mit vielen Gemeinden, Städten und Kreisen in Nordrhein-Westfalen und über die Landesgrenzen hinaus“, so Robert Graham, EMEA Security Lead bei Zoom.

Folgende Aspekte wurden durch die gpa NRW geprüft: 

  • Allgemeine technische Anforderungen an IT – Sicherheit und Datenschutz.
    Das umfasst zum Beispiel die Verschlüsselung von Daten auf einem Sicherheitsniveau, das den Empfehlungen des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) entspricht oder die unverzügliche  Übermittlung von bekannt gewordenen Schwachstellen und deren Umgehungswegen. 
  • Systemspezifische technische Anforderungen an IT-Sicherheit- und Datenschutz der Videokonferenzanwendung.
    Dazu gehört zum Beispiel das Blockieren von Teilnehmer:innen vom Wiedereintritt in die Videokonferenz sowie die Aufhebung einer solchen Blockierung. 
  • Besondere Anforderungen für Software-as-a-Service-Lösungen.
    Zu den besonderen Anforderungen gehört zum Beispiel der Serverstandort innerhalb der Europäischen Union. 

Aylin Aslaner, Head of Public Sector & Education bei Zoom: „Digitale und hybride Gremienarbeit ermöglicht nicht nur in kritischen Ausnahmefällen die Handlungsfähigkeit kommunaler Gremien über einen längeren Zeitraum hinweg. Sie wirkt auch inklusiv und erleichtert ehrenamtliches Engagement, zum Beispiel durch das Wegfallen von Fahrwegen oder eine bessere Vereinbarkeit von Ehrenamt und Familie. Wir wollen durch die Nutzung moderner Technologien die Zugänglichkeit, Sicherheit, Effizienz und Inklusivität verbessern. So sinken Hemmschwellen und Bürger:innen können sich einfacher in lokalen Verwaltungen engagieren. Das ist ein entscheidender Faktor für das Funktionieren einer Demokratie. Daher freuen wir uns sehr, dass die gpa NRW Zoom als erste Lösung für Videokonferenzen für die Durchführung digitaler und hybrider Sitzungen auf kommunaler Ebene zugelassen hat.“

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