Webinar-Zusammenfassung: Datenschutz bei Videokonferenzen in Deutschland

3 Minute Lesezeit

Aktualisiert am March 11, 2021

Veröffentlicht am February 10, 2021

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Anneke Langhorst
Anneke Langhorst
Field Marketing Manager, DACH

Wir befinden uns in einer Zeit der Transformation. Aufgrund der Corona-Pandemie mussten viele Menschen mussten von heute auf morgen auf das Homeoffice umsteigen und sich zahlreichen Herausforderungen stellen. Die rasante Digitalisierung während der Pandemie geht Hand in Hand mit einer neuen Arbeitsweise, bei der Flexibilität, örtliche Unabhängigkeit und digitale Verbundenheit wichtiger sind denn je. 

Was uns die Pandemie gezeigt hat, ist die Notwendigkeit, persönliche Informationen schnell teilen zu können – wie z.B. mit der Corona-App, und gleichzeitig wichtige Datenschutzgrundsätze und -normen, nicht nur in Deutschland, sondern in ganz Europa und auf der ganzen Welt, aufrechtzuerhalten.

In unserem Webinar diskutierte Josh Kallmer, Head of Global Public Policy and Government Relations, gemeinsam mit gestandenen Experten aktuelle Themen rund um Datenschutz und Privatsphäre bei Videokonferenzdiensten in Deutschland. Seine Gäste waren Jelena Pap, Beraterin Datenschutz bei Bitkom Servicegesellschaft, Frederick Richter, Vorstand bei der Stiftung Datenschutz sowie Deborah Fay, Datenschutzbeauftragte bei Zoom. 

Die Themenschwerpunkte der Diskussion waren folgende:

  • Die Folgen der Ungültigerklärung des „Privacy Shield” durch den Europäischen Gerichtshof (EuGH) im Juli 2020 und dessen Auswirkungen für Organisationen in Deutschland
  • Die „New Work“ wird bleiben – wo besteht der größte Bedarf, die Regulierung an die neue Realität anzupassen?
  • Welchen Beitrag Technologieunternehmen, wie Zoom, leisten können, um Datenschutzbeauftragte in Deutschland tatkräftig zu unterstützen

Neue Datenschutzregelungen für Technologieunternehmen

Im Juli 2020 hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) mit dem Urteil im Fall Schrems II das „Privacy Shield” für ungültig erklärt. Die Entscheidung zur Annullierung des „Privacy Shield” folgte dem Urteil zur Annullierung des „Safe Harbor Agreement” aus dem Jahr 2015, welches im Fall Schrems I ebenso für nichtig erklärt wurde. Damit existiert für Unternehmen eine schwierige Situation, da manche Datenschutzbehörden auch die Übermittlung von Daten auf Grundlage der Standardvertragsklauseln als hinfällig betrachten, während andere jene Klauseln – ggf. in Ergänzung mit weitergehenden Maßnahmen zum Schutz der Daten – weiterhin als gültig anerkennen. Dies ist sowohl für IT-Anbieter als auch für die Nutzer eine sehr unbefriedigende Situation. Für KMUs sei das Thema Datenschutz damit noch schwieriger geworden, sagte Frederick Richter, da keine Rechtssicherheit gegeben sei und eine Lösung zum Teil erhebliche Investitionen benötige. 

„Die Situation hat alle Unternehmen, besonders die kleinen, viel Zeit und viel Geld gekostet. Es war schwer für sie mit ihrem täglichen Geschäft weiterzumachen, um all die Dinge zu erfüllen, die sie nun beachten müssen, […]. Es gab von den Aufsichtsbehörden viele Empfehlungen die Datenübermittlung sofort zu stoppen oder sich nach Anbietern aus der Europäischen Union umzuschauen. Ich denke, das war jedoch unrealistisch, weil vor allem Start-Ups und die meisten unserer Kunden […] Dienstleister in den Staaten haben. Alle Geschäftsprozesse zu stoppen ist nicht ohne Scheitern machbar.” – Frederick Richter

Hier sei die Politik gefragt, baldmöglichst eine Lösung zu finden und die Unternehmen nicht alleine zu lassen. 

Zoom hat bereits vor dem Schrems-II-Urteil Datentransfers auf Grundlage von Standardvertragsklauseln übermittelt und die erforderlichen zusätzlichen Maßnahmen zum Schutz personenbezogener Daten getroffen, so Deborah Fay. Damit werde man den Anforderungen des stark wachsenden Kundenstamms gerecht. Neben Firmen und Privatpersonen unterstützt Zoom auch 125.000 Schulen.

New Work in Zeiten der Pandemie

Laut Frederick Richter und Jelena Pap sei es besonders wichtig, auf die „Neue Normalität“ flexibel zu reagieren und innovative Wege zu finden, wie Daten verarbeitet werden können. Der rechtzeitige Austausch zwischen deutschen Datenschutzbeauftragten und Technologieunternehmen sei deshalb besonders wichtig, sodass neue Implementierungen klar sind, bevor neue Regeln in Kraft treten. Die Herausforderungen müssen auf beiden Seiten bewältigt werden, wofür ein gemeinsamer Austausch unabdingbar ist.

Die Veränderung zu einer überwiegend digitalen Arbeitsweise hat viele Unternehmen in Deutschland dazu veranlasst, sich ganz neu mit dem Thema Datenschutz, Verbraucherschutz und Datenübertragung auseinander zu setzen. Denn die Privatsphäre jedes einzelnen steht heute mehr denn je im Vordergrund. Die neuen Regelungen innerhalb Europas bieten jetzt eine hervorragende Möglichkeit, die innereuropäische Vernetzung zu stärken!

Weitere Ressourcen zu Sicherheit und Datenschutz bei Zoom stehen Ihnen hier bereit.

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