Zoom Phone-Nummernrichtlinie

Die Nutzung des Zoom Phone-Dienstes unterliegt dieser Nummernrichtlinie, die sowohl für neue Nummern, die für die Nutzung mit den Zoom Phone-Diensten von Zoom bezogen wurden, als auch für bestehende Nummern, die von einem anderen Anbieter oder Dienst zu Zoom Phone portiert wurden, gilt.

  1. Nummern als Ressourcen. Telefonnummern sind eine Ressource der zuständigen Telekommunikationsaufsichtsbehörde. Zoom hat das Recht, die Telefonnummer(n) eines Kunden jederzeit zu ändern, einschließlich der Portierung und/oder der Ersetzung einer bestehenden Telefonnummer durch eine neue Telefonnummer, wenn dies aufgrund von Gesetzen, geltenden Vorschriften oder Richtlinien, technischen Gründen oder Anforderungen der zugrundeliegenden Telekommunikationsdienstleister von Zoom erforderlich ist. Der Kunde hat keine Eigentumsrechte an den ihm über Zoom Phone zugewiesenen Telefonnummern.

  2. Verfügbarkeit von Nummern. Die Tatsache, dass eine Nummer als „verfügbar“ gelistet ist, garantiert nicht, dass diese Nummer tatsächlich verfügbar ist und bereitgestellt, zugewiesen oder genutzt werden kann.

  3. Nummernportierung. Die Portierung von Telefonnummern (in ein Kundenkonto oder aus einem Kundenkonto heraus) erfordert, dass der Kunde mit den Portierungsprozessen von Zoom zusammenarbeitet, um die gesetzlichen Bestimmungen und Branchenstandards einzuhalten. Die Durchführung einer Nummernportierung hängt von Faktoren ab, die außerhalb der Kontrolle von Zoom liegen, einschließlich Verzögerungen, die durch den Kunden und/oder andere Dienstanbieter verursacht werden. Der zeitliche Rahmen für die Durchführung ist kein fester Termin.

      1. Portierungsanfragen. Der Kunde muss die Anweisungen der Portierungsabteilung von Zoom befolgen und seinen bestehenden Dienst aktiv lassen, um eine Telefonnummer zu Zoom Phone zu portieren. Auf Anfrage muss der Kunde eine Vollmacht oder Vertretung ("LOA") für die Portierung vorlegen.

      2. Anfragen für externe Portierungen. Um eine Telefonnummer, die derzeit einem Kundenkonto zugewiesen ist, zu einem anderen Telekommunikationsanbieter zu portieren, muss der Kunde die von der Portierungsabteilung von Zoom angegebenen Anweisungen befolgen und alle von Zoom, den betreffenden anderen Dienstanbietern oder anderen anwendbaren Dritten angeforderten Informationen bereitstellen.

      3. Nicht genehmigte externe Portierungen.  Zoom ist gesetzlich dazu verpflichtet, alle gültigen Portierungsanfragen durchzuführen. Allerdings können Telefonnummern aufgrund von Anordnungen oder Versäumnissen Dritter von einem Kundenkonto portiert werden.  Zoom ist nicht verantwortlich für: (i) diese nicht genehmigten externen Portierungen; (ii) die Abfrage von Nummern, die aus einem Kundenkonto portiert wurden; oder (iii) die interne Portierung dieser Nummern und die Rückführung in ein Kundenkonto. Zoom übernimmt bei solchen externen Portierungen keine Verantwortung oder Haftung.

      4. Richtige Portierungsinformationen.  Alle Informationen, die der Kunde (oder eine andere Partei, die im Namen des Kunden handelt) in Verbindung mit einem Antrag auf Portierung von Nummern zu oder von den Zoom Phone-Diensten zur Verfügung stellt, müssen wahrheitsgemäß, genau und aktuell sein.

      5. Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen zur Portierung.  Die Telefonnummernportierung unterliegt  Telekommunikations- und anderen Gesetzen und möglicherweise auch Bestimmungen Dritter. Der Kunde (und/oder jeder, der im Namen des Kunden handelt), darf nicht: (i) im Zusammenhang mit seinen Portierungsanfragen oder -aktivitäten gegen Gesetze verstoßen oder betrügerisches Verhalten an den Tag zu legen; (ii) "Slamming" (die illegale Praxis des Wechsels zu einer herkömmlichen Telefongesellschaft für lokale, gebührenpflichtige oder Ferngespräche ohne Erlaubnis) oder die Portierung einer Telefonnummer betreiben oder den Telefondienstanbieter einer Partei wechseln oder versuchen, ihn zu wechseln, ohne zuvor die ordnungsgemäßen, erforderlichen Zustimmungen und Genehmigungen einzuholen; oder (iii) vertragliche oder sonstige Verpflichtungen gegenüber anderen Dienstanbietern oder Dritten verletzen.

  4. Freigabe von Rufnummern. Im Falle einer Kündigung oder Stornierung des Kundenkontos können alle Telefonnummern, die mit dem Kundenkonto verbunden sind und nicht zuvor zu einem anderen Anbieter portiert wurden, nach 30 Tagen freigegeben werden und anderen Kunden zur Verfügung stehen, vorbehaltlich des geltenden Rechts.  Der Kunde ist allein dafür verantwortlich, mit seinem neuen Drittanbieter zusammenzuarbeiten, um alle Nummern vor der Kündigung oder Schließung des Kundenkontos oder der Zoom Phone-Dienste zu portieren.

  5. Bestätigung von Nummern vor Veröffentlichung durch den Kunden. Alle von Zoom neu zugewiesenen Nummern sind vorläufig, bis sie von Zoom verifiziert und vom Kunden bestätigt wurden. Der Kunde darf keine Nummern nicht auflisten, veröffentlichen oder anderweitig kommunizieren oder sich zu Kosten oder Ausgaben für Materialien oder Medien verpflichten, die diese Nummer(n) enthalten, bevor der Kunde bestätigt hat, dass die Nummer(n) aktiv sind und ordnungsgemäß funktionieren.  Zu den akzeptablen Bestätigungsmethoden gehören Testanrufe an diese Nummer(n) von einem nicht von Zoom Phone angebotenen Dienst.

 

Aktualisierungen

Die Richtlinien von Zoom können Änderungen vorschreiben, um geltenden Gesetzen und regulatorischen Anforderungen zu entsprechen. Solche Änderungen an den Richtlinien von Zoom werden hier veröffentlicht.Wenn Sie eine Benachrichtigung über Aktualisierungen unserer Richtlinien erhalten möchten, geben Sie bitte Ihre E-Mail-Adresse im Feld unten an.