Nachtrag zu Bedingungen für kostenpflichtige Anwendungen

Gültig ab August 2022

Die Bedingungen dieses Nachtrags zu den Bedingungen für kostenpflichtige Anwendungen (Bedingungen für kostenpflichtige Anwendungen) zur Marktplatz-Entwicklervereinbarung (Vereinbarung) ergänzen die Marktplatz-Entwicklervereinbarung und gelten für alle kostenpflichtigen Anwendungen, die Sie über den Zoom Marketplace oder andere Zoom-Produkte veröffentlichen (und digitale Medien, Inhalte oder Dienste, die über Ihre kostenpflichtige Anwendung zur Verfügung gestellt werden, einschließlich solcher, die durch In-App-Käufe verfügbar gemacht werden). Für alle definierten Begriffe, die verwendet, aber nicht definiert werden, gilt die Bedeutung laut Marktplatz-Entwicklervereinbarung.

1. Ernennung von Zoom als Vertriebsbeauftragten Ihrer kostenpflichtigen Anwendung.

1.1 Genehmigung. Jede kostenpflichtige Anwendung, die Sie im Zoom Marketplace oder in anderen Zoom-Produkten veröffentlichen oder anderweitig verfügbar machen, bedarf unserer Genehmigung gemäß Abschnitt 2 der Vereinbarung sowie der Genehmigung Ihres Zahlungskontoantrags (wie unten definiert) durch Zoom oder den ausgewählten Zahlungsabwickler. Wenn Ihre Anwendung zuvor genehmigt und kostenlos angeboten wurde und Sie sie als kostenpflichtige Anwendung veröffentlichen möchten, müssen Sie Ihre Anwendung erneut zur Genehmigung als kostenpflichtige Anwendung einreichen. Für Ihre kostenpflichtige Anwendung müssen Sie unter anderem Ihre Steueridentifikationsnummer oder den Nachweis Ihres steuerbefreiten Status zusammen mit ausgefüllten Kopien der entsprechenden Dokumente (z. B. ein W-9 oder W-8) für Steuerberichterstattungszwecke zur Verfügung stellen. Die spezifischen Informationen, die von Ihnen benötigt werden, sind im Zoom Marketplace festgelegt. Sie sind dafür verantwortlich, vollständige, genaue und aktuelle Informationen bereitzustellen, einschließlich Ihres Steuerstatus.

1.2 Zoom als Beauftragter. Sie ernennen uns hiermit gemäß den Bedingungen dieses Nachtrags zu den Bedingungen für kostenpflichtige Anwendungen zu Ihrem Beauftragten für das Anbieten, den Verkauf und die Bereitstellung Ihrer kostenpflichtigen Anwendungen an Endbenutzer über den Marketplace oder innerhalb anderer Zoom-Produkte. Ohne die Allgemeingültigkeit des Vorstehenden einzuschränken, bevollmächtigen Sie uns, (i) Aufträge für den Verkauf Ihrer kostenpflichtigen Anwendungen nach den von Ihnen gemäß Abschnitt 3.2 unten angegebenen Endkundenpreisen einzuholen und zu verwalten; und (ii) in Ihrem Namen Abrechnungs-, Steuereinzugs-, Zahlungsbearbeitungs-, Marketing- und Werbedienstleistungen gemäß den Bedingungen der Vereinbarung zu erbringen, einschließlich der Ausstellung von Rechnungen an Endbenutzer über den jeweiligen Endkundenpreis Ihrer kostenpflichtigen Anwendung. Zoom akzeptiert hiermit eine solche Beauftragung vorbehaltlich der Bestimmungen und Bedingungen dieses Vertrags. Sie sind allein verantwortlich für das Hosting und die Bereitstellung aller digitalen Medien, Inhalte und Dienstleistungen, die über Ihre kostenpflichtige Anwendung zur Verfügung gestellt werden. Sie erkennen an, dass unsere Beziehung die eines Auftraggebers und Beauftragten ist. Mit Ausnahme der Verantwortlichkeiten, die Zoom als Beauftragtem zugewiesen werden, sind Sie als Auftraggeber der Transaktion mit dem Endbenutzer (für die Sie Ihre Bedingungen gemäß Abschnitt 2.8 des Vertrags angeben) weltweit allein für die Einhaltung aller geltenden Gesetze und anderer Verpflichtungen gegenüber diesen Endbenutzern verantwortlich. Unsere Ernennung als Ihr Beauftragter endet dreißig (30) Tage nach dem Ende der Vertragslaufzeit (oder einer geltenden Abwicklungsfrist).

2. Zahlungsverarbeitung

2.1 Zahlungskonto. Als Voraussetzung für das Anbieten Ihrer kostenpflichtigen Anwendung über den/die von Zoom benannten Drittanbieter-Zahlungsabwickler müssen Sie ein gültiges Zahlungskonto bei unserem benannten Drittanbieter (dem „Zahlungsabwickler“) einrichten und pflegen. Ein „Zahlungskonto“ ist ein vom Zahlungsabwickler ausgestelltes Finanzkonto, das es diesem Zahlungsabwickler ermöglicht, in Ihrem Namen Zahlungen im Zusammenhang mit dem Verkauf Ihrer kostenpflichtigen Anwendung (einschließlich digitaler Medien, Inhalte oder Dienste, die über Ihre kostenpflichtige Anwendung zur Verfügung gestellt werden, einschließlich solcher, die durch In-App-Käufe verfügbar gemacht werden) auf dem Marketplace oder innerhalb anderer Zoom-Produkte einzuziehen und zu überweisen. Beträge, die auf Ihrem Zahlungskonto angezeigt werden, können in der Regel auf Ihr externes Bankkonto eingezahlt werden.

2.2 Allgemeine Geschäftsbedingungen des Zahlungsabwicklers; Zoom als eingetragener Anbieter. Jedes Zahlungskonto unterliegt in einer separaten Vereinbarung zwischen Ihnen und dem Zahlungsabwickler festgelegten Bedingungen. Die Zahlungsabwicklungsdienste werden von Stripe bereitgestellt und unterliegen dem Stripe Connected Account Agreement, das die Stripe Servicebedingungen umfasst (zusammen die „Stripe-Dienstleistungsvereinbarung“). Indem Sie den Bedingungen für kostenpflichtige Anwendungen zustimmen oder Ihre kostenpflichtige Anwendung weiterhin im Marketplace anbieten, stimmen Sie der Stripe-Dienstleistungsvereinbarung zu, die von Stripe jederzeit geändert werden kann. Bitte beachten Sie, dass Zoom keine Partei der Stripe-Dienstleistungsvereinbarung ist und dass Sie, der Zahlungsabwickler und alle anderen in der Stripe-Dienstleistungsvereinbarung aufgeführten Parteien die Parteien der Stripe-Dienstleistungsvereinbarung sind; Zoom hat keine Verpflichtungen, Verantwortlichkeiten oder Haftungen Ihnen oder einer anderen Partei gegenüber gemäß der Stripe-Dienstleistungsvereinbarung. Wenn Zoom jedoch eine Mitteilung erhält, dass Sie gegen die Stripe-Dienstleistungsvereinbarung verstoßen haben, kann Zoom Ihre Berechtigung, Ihre kostenpflichtige Anwendung über den Zoom Marketplace anzubieten, aussetzen, deaktivieren oder beenden. Als Bedingung dafür, dass der Zoom Marketplace Zahlungsabwicklungsdienste über den Zahlungsabwickler ermöglicht, stimmen Sie zu, Zoom genaue und vollständige Informationen über Sie und Ihr Unternehmen bereitzustellen. Zudem autorisieren Sie Zoom, diese und Transaktionsinformationen im Zusammenhang mit Ihrer Nutzung der Zahlungsabwicklungsdienste mit unserem Zahlungsabwickler, Steuerbehörden und soweit erforderlich zur Bereitstellung der Zoom-Produkte zu teilen. Sie autorisieren Zoom auch, diese Informationen für verwandte Zwecke zu verwenden, einschließlich Vertrauen und Sicherheit (zur Verhinderung von Betrug, Missbrauch und anderem missbräuchlichen Verhalten), Steuer- und Buchhaltungsberichterstattung und Abrechnung. Zoom und der Zahlungsabwickler sind für die Abrechnung der Endbenutzer für Ihre kostenpflichtige Anwendung verantwortlich. Der Zahlungsabwickler ist für die regulatorischen Anforderungen und betrieblichen Aspekte im Zusammenhang mit der Erhebung von Gebühren von Endbenutzern und der Überweisung der Ihnen gemäß diesen Bedingungen für kostenpflichtige Anwendungen geschuldeten Beträge verantwortlich. Zoom fungiert bei allen Transaktionen als eingetragener Händler.

2.3 Externe Zahlungsabwicklung. Vorbehaltlich der Genehmigung durch Zoom können Sie Ihren eigenen Zahlungsabwickler innerhalb Ihrer kostenpflichtigen Anwendung verwenden, um einmalige, In-App- und Abonnementkäufe zu verarbeiten oder Benutzer zu Zahlungsportalen Dritter zu schicken. Sie sind allein verantwortlich für alle rechtlichen, Compliance- und sonstigen Verpflichtungen, die mit der Nutzung Ihres eigenen Zahlungsabwicklers verbunden sind.

3. Rechte und Pflichten von Zoom.

3.1 Transaktionsbeschränkungen. Als Sicherheitsmaßnahme kann Zoom Ihnen Transaktionsbeschränkungen auferlegen. So können wir beispielsweise Beschränkungen in Bezug auf den Wert einer bestimmten Transaktion oder Beschränkungen in Bezug auf den kumulativen Wert aller Transaktionen pro Tag oder einen anderen Zeitraum auferlegen. Zoom unternimmt wirtschaftlich vertretbare Anstrengungen, um Sie über etwaige Transaktionsbeschränkungen im Produkt oder per E-Mail zu benachrichtigen.

3.2 Rücklagen. Zum Risikomanagement oder zur Absicherung Ihrer Verpflichtungen im Rahmen dieser Bedingungen für kostenpflichtige Anwendungen haben wir das Recht, eine Rücklage der Transaktionserlöse (eine „Rücklage“) zu verlangen. Dies bedeutet, dass der entsprechende Teil Ihrer Nettoerlöse als nicht verfügbar für Auszahlungen reserviert wird. Eine Rücklage kann auf Ihrem Zahlungskonto hinterlegt werden, wenn Zoom der Ansicht ist, dass ein hohes finanzielles Risiko in Verbindung mit Ihnen, Ihrem Zahlungskonto, Ihrer zahlungspflichtigen Anwendung oder Ihren Transaktionen besteht. Sie werden per E-Mail benachrichtigt, wenn Ihr Zahlungskonto mit einer Rücklage belegt wird. Diese E-Mail enthält Details zur Rücklage, einschließlich des Zeitraums der Rücklage und des Betrags dieser Rücklage. Rücklagenguthaben werden zur Deckung potenzieller finanzieller Risiken wie Rückerstattungen, Rückbuchungen, Forderungen oder Gebühren, Provisionen und Kosten verwendet, wenn Ihre Nettoerlöse diese Kosten nicht ausreichend decken. Rücklagen, die nicht für Rückerstattungen, Ausgleichsbuchungen, Forderungen oder Gebühren verwendet werden, werden Ihnen am Ende des entsprechenden Rücklagenzeitraums in vollem Umfang und fortlaufend zur Verfügung gestellt. Die Rücklagenguthaben werden jedoch nicht freigegeben, wenn ein Käufer während des Rücklagenzeitraums für einen bestimmten Verkauf eine Klage gegen Sie erhebt oder eine Kreditkartenrückbuchung einreicht und Ihr Nettoerlös nicht ausreicht, um eine mögliche Erstattung oder Forderung zu decken.

3.3 Zurückhalten von Zahlungen: Wir behalten uns vor, die Risiken im Zusammenhang mit Ihrem Angebot kostenpflichtiger Anwendungen zu mindern, indem wir Ihren Zugang zu den Nettoerlösen einschränken, wenn wir dies als erforderlich ansehen, weil wir etwa Ihre Identität nicht überprüfen können oder einer Ihrer Käufer Widerspruch einlegt. Sie stimmen zu, dass wir den Zahlungsverarbeiter auffordern können, den Betrag vor der Auszahlung an Sie zurückzuhalten. Im Rahmen unserer gesetzlichen Verpflichtungen zu Betrugsvermeidung, Risikomanagement oder Einhaltung von Vorschriften können wir die Auszahlung der Nettoerlöse an Sie zudem einstellen oder aussetzen. Die zurückgehaltenen Zahlungen werden für Sie freigegeben, wenn die Angelegenheit geklärt ist. Sollten wir darüber hinaus den Eindruck gewinnen, dass Ihre Handlungen zu Reklamationen oder Rückbuchungen seitens Kunden führen oder das Risiko für Betrug, Fälschung oder andere Delikte erhöhen, können wir neben etwaigen Rücklagen und in unserem eigenen Ermessen Teile des Guthabens Ihres Zahlungskontos zurückhalten oder erst mit Verzögerung an Sie auszahlen.

4. Preise, Provision und Steuern.

4.1 Testzeiträume. Vorbehaltlich der Genehmigung durch Zoom können Sie Ihre kostenpflichtige Anwendung für einen kostenlosen Testzeitraum anbieten, nach dessen Ablauf der Endbenutzer für die Nutzung Ihrer kostenpflichtigen Anwendung zahlen muss. Die Dauer und der Prozess für das Anbieten eines kostenlosen Testzeitraums können zeitlich, im Umfang oder anderweitig nach alleinigem Ermessen von Zoom eingeschränkt werden. Es darf demselben Endbenutzer nicht mehr als ein kostenloser Testzeitraum für dieselbe kostenpflichtige Anwendung angeboten werden.

4.2 Preise für kostenpflichtige Anwendungen. Wir bieten Ihre kostenpflichtigen Anwendungen im Marketplace zu den von Ihnen nach eigenem Ermessen festgelegten Einzelhandelspreisen an, sofern diese Preise die in unseren FAQ zu Preisen und Gebühren genannten Anforderungen erfüllen oder anderweitig schriftlich zwischen Ihnen und Zoom vereinbart wurden.

4.3 Abonnements. Alle Abonnements für kostenpflichtige Anwendungen werden automatisch verlängert, sofern sie nicht von Endbenutzern in ihren Kontoeinstellungen oder gemäß diesen Bedingungen für kostenpflichtige Anwendungen, der Vereinbarung oder den Marketplace-Nutzungsbedingungen gekündigt werden.

4.4 Preisänderungen. Vorbehaltlich der Voraussetzungen in unseren FAQ zu Preisen und Gebühren oder anderen schriftlichen Preisvereinbarungen zwischen Ihnen und Zoom können Sie den Endkundenpreis jederzeit ändern; Zoom kann jedoch nach eigenem Ermessen verlangen, dass Preisänderungen nicht an bestehende Endbenutzer mit Abonnements kostenpflichtiger Anwendungen weitergegeben werden, die ihre Benutzerkonten stets ordnungsgemäß gepflegt haben. Für Endbenutzer von kostenpflichtigen Anwendungen auf Abonnementbasis müssen Sie die Endbenutzer mit ausreichender, von Zoom festgelegter Frist über jede Preiserhöhung informieren und Sie sind dafür verantwortlich, die Zustimmung der Endbenutzer zu diesen Preisänderungen einzuholen. Wenn die Endbenutzer nicht ausdrücklich zustimmen, endet deren Zugang zu Ihrer kostenpflichtigen Anwendung am Ende des zu diesem Zeitpunkt laufenden Abonnementzeitraums.

4.5 Ausbleibende Zahlungen von Endbenutzern. Wir können den Zugriff eines Endbenutzers auf Ihre kostenpflichtige Anwendung beenden oder aussetzen, falls ein Endbenutzer fällige Beträge nicht bezahlt. Zoom kann dem Endbenutzer nach eigenem Ermessen eine Nachfrist vor der Kündigung gewähren.

4.6 Erstattungen. Alle Verkäufe sind endgültig und nicht erstattungsfähig, mit der Ausnahme, dass wir Endbenutzern nach eigenem Ermessen Geld zurückerstatten können. Sollten wir einem Endbenutzer Geld zurückerstatten, ziehen wir den Erstattungsbetrag vom Nettoerlös (wie nachstehend festgelegt) ab, der Ihrem Zahlungskonto andernfalls gutgeschrieben würde. Sollte das Guthaben auf Ihrem Zahlungskonto nicht ausreichen, können wir den Betrag auch von späteren Nettoerlösen einbehalten. Beispiel: Ein Endbenutzer kauft eine kostenpflichtige Anwendung für 10 USD und erhält von uns später eine Erstattung in Höhe von 10 USD. Wir ziehen dann 8,50 USD von Ihrem Zahlungskonto ab, wenn das Guthaben aktuell oder zu einem späteren Zeitpunkt ausreicht.

4.7 Rückbuchungen: Im Fall einer gültigen Rückbuchung kündigt Zoom den Zugang des Endbenutzers zu Ihrer kostenpflichtigen Anwendung. Wir behalten uns in diesem Fall das Recht vor, den Kaufpreis (abzüglich unserer Provision) sowie etwaige Rückbuchungsgebühren von Ihrem Zahlungskonto einzuziehen. Sollten die Rückbuchungen nach alleinigem Ermessen von Zoom überhandnehmen, behalten wir uns das Recht vor, diese Bedingungen für kostenpflichtige Anwendungen zu kündigen.

4.8 Rückforderung. Wir behalten uns das Recht vor, nach eigenem Ermessen von Ihnen die Rückerstattung von Geldern zu verlangen, die wir nicht von Ihrem Zahlungskonto zurückholen können. Zusätzlich zu allen anderen in diesen Bedingungen für kostenpflichtige Anwendungen festgelegten Umständen können wir von Ihnen eine Rückerstattung verlangen, wenn wir Grund zu der Annahme haben, dass Sie an betrügerischen Aktivitäten beteiligt waren und wir Ihnen Nettoerlöse im Zusammenhang mit solchen Aktivitäten ausgezahlt haben. Wir können die Rückerstattung verlangen, indem wir Gelder von Ihrem Zahlungskonto abziehen, Gelder von zukünftigen Nettoerlösen einbehalten oder die Rückerstattung mit anderen rechtmäßigen Mitteln verlangen, einschließlich der Inanspruchnahme von Inkassodiensten Dritter oder der Verfolgung von verfügbaren Klagegründen oder Ansprüchen gegen Sie. Sie ermächtigen uns, eine oder alle der vorgenannten Methoden zu nutzen, um eine Rückerstattung zu fordern. Zoom kann Ihre Verkaufsberechtigung jederzeit aussetzen, bis der ausstehende Betrag beglichen ist.

4.9 Provision; Nettoerlös; Zahlungsbedingungen: Wir behalten einen Teil der Verkaufserlöse des Bruttopreises (vor Steuern) bei jedem Verkauf einer kostenpflichtigen Anwendung an Endbenutzer im Sinne dieser Bedingungen für kostenpflichtige Anwendungen als Auftragsprovision („Zoom-Auftragsprovision“) ein und schreiben Ihnen den Restbetrag der Zahlung von Endbenutzern (vor Steuern) auf Ihrem Zahlungskonto gut („Nettoerlös“). Angaben zur derzeit gültigen Zoom-Auftragsprovision können Sie den FAQ zu Preisen und Gebühren oder der schriftlichen Vereinbarung zwischen Ihnen und Zoom entnehmen. Die Zoom-Auftragsprovision kommt ausschließlich Zoom zugute. Sie erhalten den Nettoerlös, vorbehaltlich etwaiger Abzüge oder Anpassungen (z. B. aufgrund von Erstattungen und Rückbuchungen) gemäß diesen Bedingungen für kostenpflichtige Anwendungen.

4.10 Indirekte Steuern. Zoom stellt den Endbenutzern alle auf die Transaktion anfallenden Steuern und Gebühren in Rechnung, die der Endbenutzer zahlen muss (gemeinsam „Steuern“) und führt diese gemäß den geltenden Gesetzen an die entsprechende Steuer- oder Regulierungsbehörde ab. Im Rahmen der Steuerabführung in Ihrem Namen ermächtigen Sie uns, der Steuer- oder Regulierungsbehörde Ihren Namen, Ihre Anschrift oder weitere verpflichtende Angaben mitzuteilen. Sie sind allein dafür verantwortlich, alle Steuern zu bestimmen, zu berechnen und zu überweisen, die auf Ihr Einkommen oder Ihre Personalkosten anfallen oder die anderweitig von Ihnen zu tragen sind (ein in diesem Abschnitt nicht beschriebener Steuergrund).

4.11 Direkte Steuern. Soweit Zoom feststellt, dass eine Transaktion einer US-amerikanischen oder ausländischen Steuer unterliegt (z. B. Quellensteuer, indische TDS usw.), behält Zoom die Steuer von der Zahlung an Sie ein und führt diese Steuer an die zuständige Behörde ab, es sei denn die Zahlung ist zur Befreiung berechtigt.

5. Kündigung, Deaktivierung, Aussetzung oder Löschung

5.1 Wenn ein Endbenutzer die Kündigung seines Zugangs oder Abonnements einer kostenpflichtigen Anwendung beantragt, beenden wir den Zugang dieses Endbenutzers am Ende des dann aktuellen vorausbezahlten Abonnementzeitraums (oder sofort, wenn kein wiederkehrender Abonnementzeitraum besteht).

5.2 Mithilfe der Tools zur Kontoverwaltung, die Ihnen im Rahmen von Zoom Marketplace zur Verfügung gestellt werden, können Sie den Zugang oder das Abonnement entweder für einen Benutzer oder ein gesamtes Unternehmen deaktivieren. Wenn Sie den Zugang für einen Endbenutzer oder ein Unternehmen deaktiviert haben (z. B. ein Unternehmenskunde mit mehreren Endbenutzern), bleibt der Zugang zu Ihrer kostenpflichtigen Anwendung bis zum Ende des aktuell bezahlten Abonnementzeitraums bestehen (oder er endet sofort, sofern es sich nicht um ein Abonnement handelt).

5.3 Sollte Ihre kostenpflichtige Anwendung von Zoom oder Ihnen gekündigt, entfernt, gesperrt oder deaktiviert werden, behält sich Zoom das Recht vor, eine anteilige Rückerstattung für jeglichen Zugriffsverlust durch den Endbenutzer zu leisten.

5.4 Die Bestimmungen in diesem Abschnitt schränken die Rechte oder Rechtsmittel von Zoom in keiner Weise ein, darunter unser Recht, den Zugang auszusetzen oder zu beenden, falls Endbenutzer gegen die Bedingungen von Zoom verstoßen oder vertragliche Pflichten nicht erfüllen.

6. Laufzeit und Kündigung

6.1 Laufzeit. Diese Bedingungen für kostenpflichtige Anwendungen bleiben in Kraft, bis sie gemäß ihren Bestimmungen oder wie anderweitig im Vertrag angegeben beendet werden.

6.2 Kündigung; Vom Entwickler geforderte Benachrichtigung über die Entfernung der kostenpflichtigen Anwendung aus dem Marketplace. Sie können diese Bedingungen für kostenpflichtige Anwendungen kündigen oder Ihre kostenpflichtige Anwendung so wie in der Vereinbarung festgelegt entfernen. Nach Bekanntgabe der Kündigung und/oder Entfernung enden diese Bedingungen für kostenpflichtige Anwendungen zum späteren Zeitpunkt (i) des Datums, an dem Sie Ihre kostenpflichtige Anwendung nicht mehr auf dem Marketplace zur Verfügung stellen, und (ii) dem Datum der letzten verbleibenden, im Voraus bezahlten Endbenutzer-Abonnementlaufzeit, die zum Zeitpunkt der Kündigung in Kraft ist. Innerhalb eines wirtschaftlich angemessenen Zeitraums nach der Kündigung, einschließlich einer etwaigen Rückgabe- oder Rückbuchungsfrist, weisen wir den Zahlungsabwickler an, Ihnen alle Ihnen zustehenden Gelder freizugeben, die sich auf Ihrem Zahlungskonto befinden.

7. Support. Wir bieten Support für technische und Abrechnungsprobleme im Zusammenhang mit dem Marketplace. Sie müssen aktuelle Kontaktdaten bei Zoom hinterlegen, damit wir Sie jederzeit innerhalb von achtundvierzig (48) Stunden erreichen können. Sie sind allein verantwortlich für den Support und die Wartung Ihrer kostenpflichtigen Anwendung.

8. Änderungen der Bedingungen. WIR KÖNNEN DIESE BEDINGUNGEN FÜR KOSTENPFLICHTIGE ANWENDUNGEN JEDERZEIT MIT ODER OHNE VORHERIGE ANKÜNDIGUNG ÄNDERN. WENN SIE IHRE KOSTENPFLICHTIGE ANWENDUNG NACH DER VERÖFFENTLICHUNG EINER FOLGEVERSION DIESER BEDINGUNGEN FÜR KOSTENPFLICHTIGE ANWENDUNGEN WEITERHIN IM MARKETPLACE ODER IN DEN DIENSTEN ODER PRODUKTEN VON ZOOM VERÖFFENTLICHEN ODER VERTREIBEN, GELTEN DADURCH ALLE AN DIESEN BEDINGUNGEN FÜR KOSTENPFLICHTIGE ANWENDUNGEN VORGENOMMENEN MODIFIKATIONEN ALS DURCH SIE ANGENOMMEN.